Moteur de recherche d’entreprises européennes
Hauptversammlung Ureg04/07/2008 German Company Register, Allemagne
Texte
Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen
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ab Bochum Hbf: Niederflurbus 394,
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ab Bochum Hbf: Niederflurbus 354,
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ab Bochum Hbf: Straßenbahn 308,
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Tagesordnung:
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2007, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB |
| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands |
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen. |
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats |
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen. |
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| 4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008 |
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Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Niederlassung Essen, zum Abschlussprüfer für das Jahr 2008 zu wählen. |
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Kandidatenvorschlag für den Aufsichtsratsvorsitz
Der Deutsche Corporate Governance Kodex in seiner gültigen Fassung vom 14. Juli 2007 empfiehlt in Ziffer 5.4.3 Satz 3 den Aktionären die Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsvorsitz bekannt zu geben. Dementsprechend teilt der Aufsichtsrat mit, dass er die Wahl von Frau Dr. Ottilie Scholz zur Vorsitzenden des Aufsichtsrat in seiner zukünftigen Zusammenkunft vorschlägt. Der Aufsichtsrat in seiner zukünftigen Zusammensetzung ist bei der Wahl der Vorsitzenden an diesen Vorschlag nicht gebunden.
Auslegung von Unterlagen
Vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an können die Aktionäre den Jahresabschluss der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB in den Geschäftsräumen am Sitz des Gesellschaft, Universitätsstraße 58 in Bochum zu den üblichen Geschäftszeiten einsehen. Diese Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG veröffentlicht (www.bogestra.de über den Pfad "Unternehmen, Investor Relations"). Die vorgenannten Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung ausliegen. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen.
Mitteilung gemäß § 30 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger 15.360.000 EURO und ist eingeteilt in 600.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ("Aktie"). Jede Aktie gewährt eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger 600.000 beträgt. Von diesen 600.000 Stimmrechten ruhen derzeit insgesamt 8.894 Stimmrechte aus eigenen Aktien (§ 71b AktG). Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger 591.106 Stück.
Auf die nach §§ 21 ff WpHG bestehende Mitteilungspflicht und die in § 28 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte aus den Aktien bei Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Für die Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher Sprache durch das depotführende Kreditinstitut aus. Der besondere Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Der besondere Nachweis muss sich auf den Beginn des 25. Juli 2008 beziehen. Für die Anmeldung müssen die Aktionäre das ihnen über ihr Kreditinstitut zugesandte Formular zur Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr Kreditinstitut zurücksenden. Das Kreditinstitut wird daraufhin die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des besonderen Nachweises des Aktienbesitzes bei der Gesellschaft unter der unten angegebenen Adresse spätestens bis zum Ablauf des 08. August 2008 vornehmen. Die Aktionäre können sich auch selbst zur Hauptversammlung anmelden, in dem sie den von ihrem Kreditinstitut erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes bei der Gesellschaft unter der unten angegebenen Adresse spätestens bis zum Ablauf des 08. August 2008 einreichen. Nach Anmeldung und Eingang des besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes wird jedem angemeldeten Aktionär eine Eintrittskarte zugeschickt. Die Anmeldung und die Einreichung des besonderen Nachweises des Aktienbesitzes erfolgt in Textform ausschließlich bis zum Ablauf des 08. August 2008 an folgende Adresse:
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Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
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Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, diese möglichst frühzeitig anzufordern.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.
Stimmrechtsvertretung
Wir weisen unsere Aktionäre auf die Möglichkeit hin, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder einem Kreditinstitut, ausüben zu lassen.
Auf der Vorderseite der Eintrittskarten ist die Möglichkeit zur Vollmachtserteilung gegeben. Formulare zur Vollmachtserteilung werden jedem stimmberechtigtem Aktionär auf Verlangen in Textform übermittelt.
Die Bestimmungen über die Teilnahmeberechtigung bleiben davon unberührt. Die Vollmacht bedarf der Schriftform.
Anfragen und Anträge von Aktionären
Aktionäre, die Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir, diese schriftlich ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
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Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
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Zugänglich zu machende Gegenanträge gegen die Vorschläge vom Vorstand und Aufsichtsrat zu den Punkten der Tagesordnung mit Begründung, die rechtzeitig gemäß § 126 AktG bei der oben genannten Anschrift eingehen, werden unter der Internetadresse www.bogestra.de veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Bochum, im Juli 2008
Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG, Bochum, Allemagne.