Bad Zwischenahn
Einladung unserer Mitgliedervertreter zu der am Montag, den 14. Juli 2025 um 16:00 Uhr im Direktionsgebäude der GVO,
?? Rue sans nom, 26160 Bad Zwischenahn, Allemagne
, stattfindenden Mitgliedervertreter-Versammlung
Tagesordnung
| TOP 1) |
Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Berichterstattung zu aktuellen Themen
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| TOP 2) |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2024 mit dem Lagebericht des Vorstandes
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| TOP 3) |
Bericht des Aufsichtsrates
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| TOP 4) |
Beschlussfassung über die Entlastung
a) des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024
b) des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024
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| TOP 5) |
Beschlussfassung über die Bestellung verantwortlicher Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025
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| TOP 6) |
Wahlen zum Aufsichtsrat / Antrag auf Zustimmung zur Aufstellung zur Wiederwahl
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| TOP 7) |
Bericht über die Geschäftsentwicklung 2025
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| TOP 8) |
Verschiedenes
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Bad Zwischenahn, den 10. Juni 2025
Der Vorstand
Zu der Tagesordnung für die Mitliedervertreter-Versammlung der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg (VVaG) am 14.07.2025, 16:00 Uhr, im Direktionsgebäude der GVO,
?? Rue sans nom, 26160 Bad Zwischenahn, Allemagne
, werden die nachfolgenden Beschlussvorschläge gemacht:
| Zu TOP 4: |
Beschlussfassung über die Entlastung |
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a) Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024 |
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Beschlussvorschlag: |
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Der Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, eine Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes erfolgt zum derzeitigen Zeitpunkt nicht. |
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b) Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024 |
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Beschlussvorschlag: |
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Der Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen. |
| Zu TOP 5: |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 |
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Beschlussvorschlag: |
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Der Aufsichtsrat schlägt vor, die GPP Wirtschaftsprüfung für die Assekuranz GmbH
?? Rue sans nom, 28211 Bremen, Allemagne
, als verantwortlichen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 erneut zu bestellen. |
| Zu TOP 6: |
Wahlen zum Aufsichtsrat / Antrag auf Zustimmung zur Aufstellung zur Wiederwahl |
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Wahlen zum Aufsichtsrat |
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Gemäß § 189 Abs. 1 VAG in Verbindung mit § 7 Abs. 2 der Satzung der GVO setzt sich der Aufsichtsrat aus sechs gewählten Mitgliedern zusammen, die von der Mitgliedervertreterversammlung gewählt werden. |
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Derzeit sind zwei Aufsichtsratsmandate vakant. |
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Beschlussvorschläge: |
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| 1. |
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Hermann Kalvelage, geb. am ??.??.????, von Beruf Landwirtschaftsmeister im eigenen Betrieb, u. a. Geschäftsführer der Windpark Wietinghausen Beteiligungs GmbH, wohnhaft in Emstek-Halen,
als neues Mitglied in den Aufsichtsrat der GVO zu wählen.
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| 2. |
Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor,
Herrn Dr. Frank Martin, geb. am ??.??.????, von Beruf selbständiger Steuerberater als Senior-Partner in der Steuerberatungskanzlei PMP Steuerberatung, wohnhaft in Bad Zwischenahn,
als neues Mitglied in den Aufsichtsrat der GVO zu wählen.
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Antrag auf Zustimmung zur Aufstellung zur Wiederwahl
Ein Aufsichtsratsmitglied, welches über die Amtszeitbegrenzung im Sinne von § 7 Abs. 3 der Satzung der GVO hinaus erneut zur Wahl antreten möchte, hat gemäß § 7 Abs. 4 der Satzung der GVO mindestens ein Jahr vor Erreichen dieser Grenze im Rahmen der nächsten regelmäßigen Mitgliedervertreterversammlung durch Antrag die Zustimmung der Mitgliedervertreterversammlung einzuholen.
Die Mitgliedervertreterversammlung hat über einen solchen Antrag gemäß § 7 Abs. 5 der Satzung der GVO durch Beschluss zu entscheiden.
Dies betrifft die folgen Aufsichtsratsmitglieder: Herrn Georg Glup, Frau Heidrun Klockgether und Herrn Gerd Sosath.
Die vorgenannten Aufsichtsratsmitglieder haben angekündigt einen entsprechenden Antrag auf der Mitgliedervertreterversammlung zu stellen. Für den Fall, dass solche Anträge gestellt werden sollten, schlägt der Aufsichtsrat die nachfolgenden Beschlussvorlagen vor:
Beschlussvorschläge:
| 3. |
Die Mitgliedervertreterversammlung stimmt dem Antrag von
Herrn Georg Glup, Aufsichtsratsmitglied der GVO,
zu, sich nach Erreichen der Amtszeitgrenze gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung der GVO erneut zur Wahl für das Amt des Aufsichtsrates im Jahr 2026 zum Wohle des Unternehmens aufstellen zu lassen.
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| 4. |
Die Mitgliedervertreterversammlung stimmt dem Antrag von
Frau Heidrun Klockgether, Aufsichtsratsmitglied der GVO,
zu, sich nach Erreichen der Amtszeitgrenze gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung der GVO erneut zur Wahl für das Amt des Aufsichtsrates im Jahr 2026 zum Wohle des Unternehmens aufstellen zu lassen.
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| 5. |
Die Mitgliedervertreterversammlung stimmt dem Antrag von
Herrn Gerd Sosath, Aufsichtsratsmitglied der GVO,
zu, sich nach Erreichen der Amtszeitgrenze gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung der GVO erneut zur Wahl für das Amt des Aufsichtsrates im Jahr 2026 zum Wohle des Unternehmens aufstellen zu lassen.
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Bad Zwischenahn, Juni 2025
Der Vorstand
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