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Einladung zur ordentlichen Generalversammlung Ureg11/05/2022 German Company Register, Allemagne

Texte

Westfleisch SCE mit beschränkter Haftung

Münster

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung

am Dienstag, den 14. Juni 2022, um 16:00 Uhr im

Mövenpick Hotel Münster
Kardinal-von-Galen-Ring 65
48149 Münster.


Tagesordnung

1.

Eröffnung und Begrüßung

2.

Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2021 und Erstattung des Geschäftsberichtes 2021

3.

Bericht des Aufsichtsrates und Bericht über die gesetzliche Prüfung

4.

Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Beschlussfassung über den Ergebnisverwendungsvorschlag

Beschlussantrag:

Der Jahresabschluss 2021 wird festgestellt.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist für 2021 einen Jahresfehlbetrag von € 19.627.078,79 aus.

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresfehlbetrag von € 19.627.078,79 auf neue Rechnung vorzutragen.

5.

Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates

5.1

Beschlussantrag:

Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

5.2

Beschlussantrag:

Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

6.1

Beschlussantrag:

Herr Christian Streyl wird mit einer Amtszeit bis zur Beendigung der Generalversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt.

6.2

Beschlussantrag:

Herr Paul Uppenkamp wird mit einer Amtszeit bis zur Beendigung der Generalversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt.

7.

Verschiedenes

Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats der Gesellschaft liegen vor der Versammlung in den Geschäftsräumen der Westfleisch SCE mit beschränkter Haftung zur Einsichtnahme aus. Jedes Mitglied ist berechtigt, auf seine Kosten eine Abschrift des Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats zu verlangen.

 

Münster, im Mai 2022

Der Vorstand

 

Weitere Angaben und Informationen zur Durchführung der Generalversammlung

Der gebotene verantwortungsvolle Umgang mit der Corona-Pandemie veranlasst uns auch in diesem Jahr, auf mögliche Schutzmaßnahmen bei der Durchführung der Generalversammlung hinzuweisen.

Bei der Vorbereitung und Durchführung der Generalversammlung werden die jeweils gültigen rechtlichen Vorgaben zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARSCoV-2 beachtet. Dazu zählt insbesondere die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes Nordrhein-Westfalen (Coronaschutzverordnung - CoronaSchVO).

Aufgrund der dynamischen Entwicklung der pandemischen Situation können sich diesbezüglich die rechtlichen Vorgaben bis zum Tag der Generalversammlung ändern. Rechtlich maßgeblich sind die jeweils gültigen rechtlichen Vorgaben zum Zeitpunkt der Generalversammlung. Das bedeutet, dass die Teilnahme an der Generalversammlung ausschließlich unter Einhaltung der am Tag der Generalversammlung geltenden Bestimmungen möglich ist. Der Zutritt zum Versammlungsort kann ausschließlich jenen Personen gewährt werden, die sämtliche am Tag der Generalversammlung geltenden rechtlichen Voraussetzungen für eine physische Teilnahme an der Generalversammlung erfüllen. Es könnte beispielsweise am Tag der Generalversammlung der Nachweis in Bezug auf eine COVID-Infektion rechtlich erforderlich sein (z.B. durch Vorlage eines rechtsgültigen Covid-19-Impfzertifikats oder eines rechtsgültigen Nachweises über eine Covid-19-Genesung) und/oder eine Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske einer bestimmten Schutzklasse bestehen.

In diesem Zusammenhang wird auf die Möglichkeit der Vertretung durch Bevollmächtigte nach Maßgabe des § 29 Absatz 4 der Satzung der Genossenschaft hingewiesen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Westfleisch SCE mbH, Münster, Allemagne.