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Zweite Aufforderung zur Einreichung unrichtig gewordener Aktienurkunden Ureg02/01/2008 German Company Register, Allemagne

Texte

GEA Group Aktiengesellschaft

Bochum

ISIN DE0006602006 // WKN 660200

Zweite Aufforderung zur Einreichung unrichtig gewordener Aktienurkunden

 

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 7. Juni 2005 hat u. a. die Änderung der Firma "mg technologies ag" in "GEA Group Aktiengesellschaft" sowie die Sitzverlegung von Frankfurt am Main nach Bochum beschlossen, nachdem die Gesellschaft bis zum Jahr 2000 unter "Metallgesellschaft Aktiengesellschaft" firmiert hatte. Der Beschluss der Hauptversammlung wurde am 12. Juli 2005 in das Handelsregister des Amtsgerichts Bochum eingetragen.

Durch die Umfirmierung und Sitzverlegung ist der Inhalt der ausgegebenen Aktienurkunden der Gesellschaft unrichtig geworden. Sämtliche Urkunden sollen eingezogen und für kraftlos erklärt werden.

Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seiner Aktien ist gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung unserer Gesellschaft ausgeschlossen. Das bestehende Grundkapital unserer Gesellschaft wird nunmehr in vollem Umfang durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurde.

Daher fordern wir die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit auf,

bis zum 11. März 2008 einschließlich


ihre Aktienurkunden, Gewinnanteilscheine Nr. 9 ff. und Erneuerungsscheine bei einem Kreditinstitut zur Weiterleitung an die WestLB AG,

?? Rue sans nom, 40217 Düsseldorf, Allemagne
, einzureichen.

Von Aktionären, deren Aktien bei einem Kreditinstitut in einem Girosammeldepot verwahrt werden, ist nichts zu veranlassen. Aktionäre, die ihre Aktien in einem Streifbanddepot verwahren lassen, werden gebeten, ihre Aktien durch ihre Depotbank in die Girosammelverwahrung überführen zu lassen. Aktionäre, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren, werden gebeten, diese innerhalb der oben genannten Frist bei einem Kreditinstitut, das für Kunden Wertpapierdepots für die Verwahrung von Aktien führt, zur Weiterleitung an die WestLB AG, Düsseldorf, einzureichen.

Anstelle der eingereichten Aktienurkunden erhalten die Aktionäre entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung an den Aktien der Gesellschaft Miteigentum am Sammelbestand an Aktien bei der Clearstream Banking AG. Die entsprechende Depotgutschrift wird den Aktionären über die WestLB AG verschafft.

Die Umstellung auf die Girosammelverwahrung ist für die Aktionäre kostenlos.

Alle unrichtig gewordenen Aktien, die trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Aufforderung nicht bis zum 11. März 2008 zur Einbuchung in die Girosammelverwahrung eingeliefert werden, werden gemäß § 73 AktG für kraftlos erklärt. Die erforderliche Genehmigung ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 9. November 2007 erteilt worden.

 

Bochum, im Januar 2008

GEA Group Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : GEA Group AG, Dusseldorf, Allemagne.