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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026 Ureg01/04/2026 German Company Register, Allemagne
Texte
freenet AGBüdelsdorfISIN: DE000A0Z2ZZ5 - WKN: A0Z2ZZInformationen nach § 125 Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG, Artikel 4 Abs. 1
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| Art der Angabe | Information |
| A. Inhalt der Mitteilung | |
| 1. Eindeutige Kennung des Ereignisses | GMETFNTN20260521RSDE000A0Z2ZZ5 |
| 2. Art der Mitteilung | Einberufung der Hauptversammlung [NEWM] |
| B. Angaben zum Emittenten | |
| 1. ISIN | DE000A0Z2ZZ5 |
| 2. Name des Emittenten | freenet AG |
| C. Angaben zur Hauptversammlung | |
| 1. Datum der Hauptversammlung | 13.05.2026 [20260513] |
| 2. Uhrzeit der Hauptversammlung | 10:00 Uhr MESZ [08:00 Uhr UTC] |
| 3. Art der Hauptversammlung | Ordentliche Hauptversammlung [GMET] |
| 4. Ort der Hauptversammlung | CCH - Congress Center Hamburg, Saal G,
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| 5. Aufzeichnungsdatum | 06.05.2026 [20260506] |
| 6. Uniform Resource Locator (URL) | https://www.fn.de/hv/ |
Vorstehende Angaben und die weiteren Informationen zur Einberufung der Hauptversammlung gemäß Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 stehen den Aktionären auf der Website der Gesellschaft unter
https://www.fn.de/hv/
zur Verfügung.
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den 13. Mai 2026, um 10:00 Uhr (MESZ) (Einlass ab 9:00 Uhr (MESZ)) im CCH - Congress Center Hamburg, Saal G,
?? Rue sans nom, 20355 Hamburg, Allemagne, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
| I. |
Tagesordnung |
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die freenet AG und den Konzern, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr 2025 Die vorgenannten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der zugänglich gemacht. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand beziehungsweise - im Falle des Berichts des Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025 am 19. März 2026 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung zum Tagesordnungspunkt 1 entfällt daher. |
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der freenet AG zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 703.127.252,99 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von Euro 2,07 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. Euro 241.535.122,38 als Gesamtbetrag der Dividende, und Vortrag des Restbetrags in Höhe von Euro 461.592.130,61 auf neue Rechnung
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 2.216.964 eigenen Aktien, die unmittelbar und mittelbar von der Gesellschaft gehalten werden und die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl eigener Aktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet werden, der unverändert eine Dividende von Euro 2,07 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für den Gesamtbetrag der Dividende und den Vortrag auf neue Rechnung vorsieht. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, d.h. am 19. Mai 2026, fällig. |
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nachfolgend unter 3.1 bis 3.7 genannten im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen:
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands entscheiden zu lassen. |
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nachfolgend unter 4.1 bis 4.12 genannten im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen:
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen. |
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| 5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026, des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte des Geschäftsjahres 2026 und des Geschäftsjahres 2027 vor der ordentlichen Hauptversammlung 2027 sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor zu beschließen:
Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Einführung einer entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Da zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Einberufung zum Bundesanzeiger ein deutsches Umsetzungsgesetz für die Corporate Sustainability Reporting Directive ausstand, wird die Wahl eines Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung unter 5.2 vorsorglich für den Fall vorgeschlagen, dass eine solche Wahl durch die Hauptversammlung erforderlich wird. Der Prüfungsausschuss hat im Rahmen seiner Empfehlungen zu diesem Tagesordnungspunkt 5 erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte sind und ihm jeweils keine die Auswahl beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 Abschlussprüferverordnung (EU) 537/2014 auferlegt wurde. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Beschlussgegenstände zu 5.1 und 5.2 jeweils einzeln abstimmen zu lassen. |
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| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025 Vorstand und Aufsichtsrat haben jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen. Der Vergütungsbericht wurde durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt. Der Vergütungsbericht ist von der Einberufung an und auch während der gesamten Hauptversammlung über die Internetadresse verfügbar. Ferner wird der Vergütungsbericht in der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen. |
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| 7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit der derzeitigen Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat endet mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2026. Es ist deshalb eine Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 1, 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG 1976 und § 7 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die nachfolgenden Wahlvorschläge werden auf Grundlage der gesetzlichen Anforderungen und unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele abgegeben. Die Wahlvorschläge stehen im Einklang mit dem Kompetenzprofil des Aufsichtsrats. Alle Kandidaten sind nach Ansicht des Aufsichtsrats als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen. Bei Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern ist bei der Gesellschaft gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG ein Mindestanteil von jeweils 30 % an Frauen und Männern im Aufsichtsrat zu beachten. Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft müssen demnach insgesamt mindestens 30 % Frauen und mindestens 30 % Männer angehören. Da weder die Seite der Anteilseigner- noch der Arbeitnehmervertreter einer Gesamterfüllung widersprochen hat, ist der Mindestanteil vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Von den zwölf Sitzen im Aufsichtsrat müssen daher mindestens vier mit Frauen und mindestens vier mit Männern besetzt sein. Nach der Wahl der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten wäre das Mindestanteilsgebot weiterhin erfüllt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen:
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Der Aufsichtsrat teilt nach Befragung der vorgeschlagenen Kandidaten ergänzend zu den Wahlvorschlägen Folgendes mit: Nach seiner Einschätzung steht keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen oder den Organen der Gesellschaft, die nach Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegen wäre. Wesentlich an der Gesellschaft beteiligte Aktionäre i.S.v. Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex, zu denen eine persönliche oder geschäftliche Beziehung der vorgeschlagenen Kandidaten bestehen könnte, sind der Gesellschaft nicht bekannt. Die derzeitigen Mandate der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner i.S.v. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und deren Lebensläufe, einschließlich der wesentlichen Tätigkeiten der vorgeschlagenen Kandidaten, sind im Anschluss an die Tagesordnung dargestellt sowie über die Internetadresse verfügbar. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können. Es ist beabsichtigt, den derzeitigen Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Marc Tüngler im Fall seiner Wahl wieder für das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft vorzuschlagen. |
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| 8. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands Gemäß § 87a AktG beschließt der Aufsichtsrat das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der freenet AG, das die Regeln und Kriterien für die Festsetzung der Gegenleistung für die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder festlegt. Der Aufsichtsrat hat das von der Hauptversammlung am 5. Mai 2022 gebilligte Vergütungssystem 2022 in seiner Sitzung vom 19. März 2026 überprüft. Das System hat sich in der Praxis bewährt. Zur weiteren Stärkung der Anreizwirkung und Flexibilität wurden zwei punktuelle Anpassungen vorgenommen. Diese betreffen zum einen die Formulierung der strategischen Ziele im Rahmen der kurzfristigen variablen Vergütung (STIP), um dem Aufsichtsrat eine noch zielgenauere Zielauswahl unter Berücksichtigung aktueller unternehmerischer Prioritäten zu ermöglichen, und zum anderen die Klarstellung, dass Zielwerte individuell mit den jeweiligen Vorstandsmitgliedern vereinbart werden können. Das überarbeitete Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder vom 19. März 2026 ist über die Internetadresse verfügbar. Ferner wird das überarbeitete Vergütungssystem in der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Die Hauptversammlung beschließt über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder. Der Beschluss begründet weder Rechte noch Pflichten und ist gemäß § 120a Abs. 1 Sätze 2 und 3 AktG nicht nach § 243 AktG anfechtbar. Der Aufsichtsrat schlägt vor, das überarbeitete Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder vom 19. März 2026 zu billigen. |
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| 9. |
Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung und des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 11 Abs. 4 bis 7 der Satzung geregelt und umfasst eine feste Vergütung sowie ausschusszugehörigkeitsabhängige Vergütungskomponenten. Vorstand und Aufsichtsrat haben die bestehenden Vergütungsregelungen überprüft und sind zu dem Ergebnis gelangt, dass diese dem Unternehmensinteresse der Gesellschaft dienen, angemessen sind und sich in der Praxis bewährt haben. Ein Anpassungsbedarf wird aktuell nicht gesehen. Die Vergütungsregelungen in § 11 Abs. 4 bis 7 der Satzung sowie die Angaben gemäß § 113 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 87a Abs. 1 Satz 2 AktG (Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder) sind über die Internetadresse verfügbar und werden in der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die in § 11 Abs. 4 bis 7 der Satzung der freenet AG festgesetzte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, einschließlich des Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder, wird bestätigt. |
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| 10. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung eigener Aktien und Kapitalherabsetzung sowie der Ermächtigung zum Ausschluss von Bezugs- und etwaigen Andienungsrechten und über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung Die ordentliche Hauptversammlung vom 5. Mai 2022 hat eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien beschlossen, von der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 Gebrauch gemacht wurde. Insgesamt wurden auf Grundlage dieser Ermächtigung bis zum 30. Dezember 2025 insgesamt 2.166.964 Aktien der Gesellschaft zurückerworben. Um auch in Zukunft mit ausreichender Planungssicherheit in der Lage zu sein, eigene Aktien zu erwerben und zu verwenden, soll der Vorstand erneut und unter Aufhebung der derzeit noch bestehenden Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
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| 11. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts und Aufhebung der bestehenden Ermächtigung In Ergänzung der unter Tagesordnungspunkt 10 zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG soll die Gesellschaft ermächtigt werden, unter Aufhebung der derzeit bestehenden entsprechenden Ermächtigung vom 5. Mai 2022 eigene Aktien auch unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten zu erwerben. Dadurch wird das Volumen an Aktien, das insgesamt nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworben werden darf, nicht erhöht; es werden lediglich weitere Handlungsoptionen zum Erwerb eigener Aktien eröffnet. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
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Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 7
Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten
7.1
Frau Prof. Dr. Kerstin Lopatta
wohnhaft in Hamburg, Deutschland
Nationalität: Deutsch
Professorin für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere externe Rechnungslegung, Prüfung und Nachhaltigkeit an der Universität Hamburg
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1969
Geburtsort: Hannover, Deutschland
Ausbildung
| • |
Diplom-Ökonomin (1996) |
| • |
Promotion zum Dr. rer. pol. (2006, Goethe-Universität Frankfurt) |
Beruflicher Werdegang
| • |
Seit 2018 Professorin für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere externe Rechnungslegung, Prüfung und Nachhaltigkeit, Universität Hamburg |
| • |
2010 - 2018 Professorin für Rechnungslegung und Corporate Governance, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg |
| • |
2006 - 2010 Juniorprofessorin für internes und externes Rechnungswesen, Freie Universität Berlin |
| • |
1996 - 2000 Consultant, Deloitte GmbH |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
| • |
EUROKAI GmbH & Co. KGaA, Hamburg (börsennotiert) |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| • |
Board of Directors, HSBC Continental Europe S.A., Paris (Frankreich) |
Weitere wesentliche Tätigkeiten
| • |
Vice Chair Sustainability Reporting Board, European Financial Reporting Advisory Group |
Frau Prof. Dr. Kerstin Lopatta gehört dem Aufsichtsrat seit dem 05.05.2022 an.
7.2
Frau Miriam Wohlfarth
wohnhaft in Berlin, Deutschland
Nationalität: Deutsch
CoCEO der Banxware GmbH, Berlin
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1970
Geburtsort: Deutschland
Ausbildung
| • |
1992 - 1994 Ausbildung zur Reiseverkehrskauffrau |
Beruflicher Werdegang
| • |
Seit 2020 Gründerin und CEO Banxware GmbH |
| • |
2009 - 2021 Gründerin und Geschäftsführerin RatePAY GmbH, Berlin |
| • |
2008 - 2010 Country Manager Deutschland Ogone GmbH |
| • |
2000 - 2008 Sales- und Account Manager, The Royal Bank of Scotland / Worldpay |
| • |
1998 - 2000 Senior Sales Manager NRW, Hapag-Lloyd Geschäftsreise GmbH |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
Weitere wesentliche Tätigkeiten
Keine
Frau Miriam Wohlfarth gehört dem Aufsichtsrat der freenet AG seit dem 05.05.2022 an.
7.3
Frau Sabine Christiansen
wohnhaft in Berlin, Deutschland
Nationalität: Deutsch
Geschäftsführende Gesellschafterin der TV 21 GmbH, Berlin
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1957
Geburtsort: Preetz/Holstein, Deutschland
Ausbildung
| • |
Journalismus-Ausbildung beim NDR/ARD mit Schwerpunkt Wirtschaft und Politik |
| • |
Sprachen: Englisch, Französisch, Spanisch |
Beruflicher Werdegang
| • |
Seit 2002: Geschäftsführende Gesellschafterin TV 21 GmbH (Produktionen internationaler Wirtschaftskonferenzen und Medienproduktionen) |
| • |
1997 - 2007: Moderation und Produktion der ARD-Sendung „Sabine Christiansen“ |
| • |
1987 - 1997: Stellvertretende Leiterin der Redaktion und Moderatorin ARD-aktuell, TAGESTHEMEN |
| • |
1983 - 1987: Redakteurin Wirtschaftsressort/Aktuelles NDR und Moderatorin Hamburg Aktuell |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
| • |
Hermes Europe GmbH, Hamburg (nicht börsennotiert) |
| • |
MAGNA Asset Management AG, Hamburg (nicht börsennotiert), Stellvertretende Vorsitzende |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
| • |
Advisory Board CME Mediengruppe Ergänzende Informationen zur CME Mediengruppe: Marktpräsenz: Betreibt über 45 Fernsehsender und erreicht rund 49 Millionen Menschen. Märkte: Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Moldawien, Rumänien, Slowakei und Slowenien. Streaming & Digital: Der Streaming-Dienst Voyo ist ein zentraler Bestandteil, der lokale Inhalte anbietet. In der Tschechischen Republik wurde dieser 2025 in „Oneplay“ integriert. Eigentümer: Das Unternehmen ist Teil der PPF Group, einer internationalen Investmentgruppe. Inhalte: Neben Unterhaltung ist die Produktion von Nachrichten mit hohen journalistischen Standards ein Schwerpunkt. |
Weitere wesentliche Tätigkeiten
| • |
Vorstandsvorsitzende Deutschland/ Österreich der Stiftung Laureus Sports for Good ( Mercedes/ Generali/IWC) |
Frau Sabine Christiansen gehört dem Aufsichtsrat seit dem10.02.2015 an.
7.4
Herr Marc Tüngler
wohnhaft in Düsseldorf, Deutschland
Nationalität: Deutsch
Rechtsanwalt und Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V., Düsseldorf
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1968
Geburtsort: Herne, Deutschland
Ausbildung
| • |
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln |
| • |
1999 Zulassung als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht Düsseldorf |
Beruflicher Werdegang
| • |
Seit 2011 Hauptgeschäftsführer DSW e.V. |
| • |
2007 - 2011 Geschäftsführer DSW e.V. |
| • |
Seit 2005 Geschäftsführer DSW Service GmbH |
| • |
Seit 1999 Tätigkeit bei der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
| • |
InnoTec TSS AG, Düsseldorf (börsennotiert) |
| • |
Rheinmetall AG, Düsseldorf (börsennotiert) |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
Weitere wesentliche Tätigkeiten
Keine
Herr Marc Tüngler gehört dem Aufsichtsrat seit dem 09.05.2012 an und ist seit dem 05.05.2022 Vorsitzender.
7.5
Herr Robert Weidinger
wohnhaft in Valley, Deutschland
Nationalität: Deutsch
Selbständiger Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Inhaber einer Corporate-Finance-Beratungsgesellschaft, Valley
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1962
Geburtsort: Nürnberg, Deutschland
Ausbildung
| • |
1988 Diplomkaufmann (Univ.) |
| • |
1994 Steuerberater |
| • |
1995 Wirtschaftsprüfer |
Beruflicher Werdegang
| • |
1988 - 1999 Internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Corporate Finance, ab 1994 Leiter deutsches Branchenteam Telekom/Medien) |
| • |
1999 - 2003 Partner in einer Mittelstands-Investmentbank |
| • |
Seit 2003 Inhaber einer Corporate-Finance-Beratungsgesellschaft, selbständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
Weitere wesentliche Tätigkeiten
Keine
Herr Robert Weidinger gehört dem Aufsichtsrat der freenet AG seit dem 09.05.2012 an.
7.6
Herr Johannes Robert Wendt
wohnhaft in Berg, Deutschland
Nationalität: Deutsch
Selbständiger Berater, Berg
Persönliche Daten
Geburtsjahr: 1966
Geburtsort: Hamburg
Ausbildung
| • |
1994 - 1995 INSEAD, Fontainebleau: MBA-Programm |
| • |
1987 - 1992 Technische Universität München: Dipl.-Ing. Elektrotechnik (MSc. Electrical Engineering) |
| • |
1976 - 1985 Christianeum, Hamburg: Abitur |
Beruflicher Werdegang
| • |
07/2011 - 03/2026 Director, Head of Private Equity EMEA, Allianz Capital Partners, München |
| • |
03/2007 - 06/2011 Partner, Head of the investment team and all investment activities, Golding Capital Partners, München |
| • |
05/2001 - 02/2007 Principal, Bain Capital, London und München |
| • |
03/2000 - 04/2001 Venture Team Principal, eVolution Global Partners, München 08/1995 - 02/2000 Manager of the Private Equity and Transactions Group, Bain & Company, München und Toronto |
| • |
08/1985 - 06/1987 Banklehre, Vereins- und Westbank AG, Hamburg |
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
Weitere wesentliche Tätigkeiten
Keine
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| II. |
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; VERÖFFENTLICHUNGEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT |
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere die Berichte des Vorstands gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu den Tagesordnungspunkten 10 und 11, Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.fn.de/hv/
zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Die Manuskripte der Redebeiträge der Vorstandsmitglieder und des Aufsichtsratsvorsitzenden auf der Hauptversammlung werden spätestens fünf Tage vor der Hauptversammlung ebenfalls auf dieser Internetseite veröffentlicht.
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| III. |
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE |
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Euro 118.900.598, eingeteilt in 118.900.598 auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien), die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte der freenet AG im Sinne von § 124a Satz 1 Nr. 5 AktG und § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich auf 118.900.598. In dieser Gesamtzahl enthalten sind auch 2.216.964 zu diesem Zeitpunkt gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Stimmrechte zustehen.
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| IV. |
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS |
| 1. |
Eintragung im Aktienregister Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind daher nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und die sich ferner rechtzeitig angemeldet haben. Für die Umschreibung von Aktien im Aktienregister siehe den Abschnitt „Freie Verfügbarkeit und technisch maßgeblicher Bestandsstichtag“ in Ziffer IV.4. |
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| 2. |
Anmeldung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung von Stimmrechten sind ferner nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
bei der Gesellschaft unter der Adresse
oder per E-Mail unter der Adresse hv-service.freenet@adeus.de oder unter Nutzung des passwortgeschützten Online-Service zur Hauptversammlung elektronisch auf der Internetseite anmelden. Nach rechtzeitigem Zugang der Anmeldung werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Anders als die Anmeldung ist die Eintrittskarte keine Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an den Einlasskontrollen zur Hauptversammlung. |
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| 3. |
Online-Service Der Online-Service steht Aktionären auf der Internetseite nach Eingabe der Aktionärsnummer und eines zugehörigen individuellen Zugangspassworts zur Verfügung. Die für die Registrierung zum Online-Service erforderliche Aktionärsnummer und das Zugangspasswort werden mit dem Einladungsschreiben an die Aktionäre übersendet. Aktionäre, die sich mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, verwenden anstelle des individuellen Zugangspassworts ihr selbst gewähltes Zugangspasswort. Weitere Hinweise zum Registrierungsverfahren finden sich auf dem zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandten Formular sowie auf der oben genannten Internetseite. Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung zur Hauptversammlung steht der Online-Service für Änderungen der Eintrittskartenbestellung, Briefwahl oder Vollmachts- und Weisungserteilung zur Verfügung. Bei Anmeldungen zur Hauptversammlung durch Intermediäre im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG - das sind insbesondere Kreditinstitute und Wertpapierfirmen - und Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG - dazu zählen insbesondere Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater - gelten Besonderheiten in Bezug auf die Nutzung unseres Online-Service. Einzelheiten können der oben genannten Internetseite entnommen werden. |
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| 4. |
Freie Verfügbarkeit und technisch maßgeblicher Bestandsstichtag Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Die Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist allein der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand entsprechen, der sich auf der Grundlage der Umschreibungsanträge ergibt, die der Gesellschaft bis zum letzten Tag der Anmeldung zugegangen sind. Anträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die in der Zeit vom 7. Mai 2026 bis 13. Mai 2026 (jeweils einschließlich) eingehen, werden erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 13. Mai 2026 verarbeitet und berücksichtigt. Technisch maßgeblicher Bestandstag (sogenanntes Technical Record Date) ist daher der 6. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ). |
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| V. |
VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE |
Aktionäre können einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung von Stimmrechten bevollmächtigen. Aktionäre, die eine solche Vollmacht erteilen möchten, müssen selbst zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sein. Sie müssen daher am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sein und sich rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Teilnahme angemeldet haben (siehe oben die Abschnitte „Eintragung im Aktienregister“ und „Anmeldung“ in Ziffern IV.1. und IV.2.).
Für die Erteilung der Vollmacht sowie für deren etwaigen Widerruf und Nachweis genügt die Textform, soweit das Gesetz nicht zwingend eine strengere Form verlangt; § 135 AktG bleibt unberührt. Die Eintrittskarte enthält ein Formular, das für die Vollmachtserteilung verwendet werden kann.
Erfolgt die Vollmachtserteilung an einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), an eine Aktionärsvereinigung, an einen Stimmrechtsberater oder an eine andere Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG, richten sich die Anforderungen an die Vollmacht nach den gesetzlichen Regelungen in § 135 AktG, d.h. insbesondere, dass die Vollmacht nachprüfbar festgehalten werden muss, sowie nach den Besonderheiten der jeweiligen Bevollmächtigten, die bei diesen jeweils zu erfragen sind.
Die Übermittlung der Vollmacht bzw. des Nachweises der Vollmacht sowie die Übermittlung eines etwaigen Widerrufs der Vollmacht an die Gesellschaft können schriftlich oder anderweitig in Textform unter der Adresse
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Hauptversammlung freenet AG
|
oder per E-Mail unter der Adresse hv-service.freenet@adeus.de
oder per Online-Service auf der Internetseite
https://www.fn.de/online-service/
erfolgen.
Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und andere Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG dürfen Stimmrechte für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, nur auf Grund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben, für die die Regelungen über die Vollmachten entsprechend gelten.
Als Service für unsere teilnahmeberechtigten Aktionäre wird wie bisher angeboten, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter müssen dazu eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden; andere Aktionärsrechte können vom Stimmrechtsvertreter nicht ausgeübt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Es ist jedoch zu beachten, dass der Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen oder zu erstmals in der Hauptversammlung gestellten Anträgen oder Wahlvorschlägen entgegennehmen kann. Er kann das Stimmrecht nur zu denjenigen Tagesordnungspunkten ausüben, zu denen er von den Aktionären Weisungen erhalten hat. Wird über Tagesordnungspunkte, Anträge oder Wahlvorschläge abgestimmt, zu denen dem Stimmrechtsvertreter keine Weisungen vorliegen, wird er sich dazu jeweils der Stimme enthalten.
Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen bis zum 12. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ) - unter Nennung der Person des Erklärenden - schriftlich oder anderweitig in Textform unter der Adresse
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Hauptversammlung freenet AG
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oder per E-Mail unter der Adresse hv-service.freenet@adeus.de
oder per Online-Service auf der Internetseite
https://www.fn.de/online-service/
zugegangen sein.
Vollmacht und Weisungen können in der vorstehend angegebenen Form eingehend bis 12. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), auch widerrufen oder geändert werden. Bei widersprechenden Vollmachten und Weisungen bzw. Widerrufen oder Änderungen gilt jeweils die zuletzt rechtzeitig bei der Gesellschaft eingegangene Vollmacht und Weisung bzw. ihr Widerruf oder ihre Änderung.
Für in der Hauptversammlung erschienene Aktionäre oder Bevollmächtigte besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen; Bevollmächtigte haben dabei zu beachten, ob sie nach ihrem Rechtsverhältnis mit dem von ihnen vertretenen Aktionär zur Erteilung einer solchen Vollmacht berechtigt sind.
Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung können in der vorstehend angegebenen Form übermittelt werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch durch Vorlage der Vollmacht, die die Person des Erklärenden benennt, bei persönlichem Erscheinen des Bevollmächtigten erbracht werden.
Aktionäre können auch nach Vollmachterteilung ihre Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre auch zusammen mit der Eintrittskarte.
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| VI. |
VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH BRIEFWAHL |
Aktionäre können unter den nachstehenden Voraussetzungen ihre Stimmen unter Verwendung des hierfür auf der Eintrittskarte enthaltenen Briefwahlformulars auch schriftlich oder im Wege der elektronischen Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl ist auch möglich über den Online-Service unter der oben genannten Internetseite.
Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft zur Teilnahme an der Hauptversammlung rechtzeitig angemeldet haben (siehe oben die Abschnitte „Eintragung im Aktienregister“ und „Anmeldung“ in Ziffern IV.1. und IV.2.).
Briefwahlstimmen können der Gesellschaft schriftlich unter der Anschrift
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Hauptversammlung freenet AG
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oder per E-Mail unter der Adresse hv-service.freenet@adeus.de
oder über den Online-Service auf der Internetseite
https://www.fn.de/online-service/
bis zum 12. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), übermittelt und auch widerrufen werden. Bei widersprechenden Briefwahlstimmen bzw. Widerrufen oder Änderungen gilt die zuletzt rechtzeitig bei der Gesellschaft eingegangene Briefwahlstimme bzw. ihr Widerruf oder ihre Änderung.
Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Stimmabgabe durch Briefwahl an der Hauptversammlung selbst oder durch einen Bevollmächtigten teilnehmen und die betreffenden Aktien vertreten, so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der im Wege der Briefwahl erfolgten Stimmabgabe für die betreffenden Aktien.
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| VII. |
HINWEISE ZUR NUTZUNG DES ONLINE-SERVICE BEI STIMMABGABE DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE ODER DURCH BRIEFWAHL |
Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung zur Hauptversammlung steht den Aktionären der Online-Service für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen und die Abgabe von Briefwahlstimmen sowie für deren Änderungen bis zum 12. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zur Verfügung. Bei Nutzung des Online-Service zur Hauptversammlung können keine Weisungen erteilt und keine Briefwahlstimmen abgegeben werden zu etwaigen Abstimmungen über eventuelle Verfahrensanträge, Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anträge, soweit diese nicht im Vorfeld der Hauptversammlung nach den gesetzlichen Bestimmungen zugänglich bzw. bekannt gemacht worden sind. Ebenso kann der Online-Service nicht für Wortmeldungen oder Fragen zur bzw. in der Hauptversammlung genutzt werden, und es können keine Anträge gestellt und keine Widersprüche gegen Hauptversammlungsbeschlüsse abgegeben werden.
Weitere Hinweise finden sich auf dem zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandten Anmeldeformular sowie auf der oben genannten Internetseite.
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| VIII. |
ÜBERMITTLUNG VON INFORMATIONEN DURCH INTERMEDIÄRE ÜBER SWIFT |
Neben den oben genannten Wegen der Anmeldung und Stimmabgabe kann die Anmeldung, Eintrittskartenbestellung sowie Vollmachts- und Weisungserteilung sowie deren Änderung gemäß § 67c AktG auch über Intermediäre über SWIFT erfolgen. Autorisierte SWIFT-Teilnehmer nutzen dazu bitte
BIC: ADEUDEMMXXX
Instruktionen sind nur gemäß ISO 20022 über SWIFT möglich. Die Aktionärsnummer (Company Register Shareholder Identification) muss Teil einer gültigen Instruktion sein.
Anmeldungen über SWIFT müssen spätestens bis zum letzten Anmeldetag (SWIFT Enrolment Market Deadline), das heißt bis Mittwoch, 6. Mai 2026, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein. Eintrittskartenbestellungen sowie Vollmachts- und Weisungserteilungen sowie deren Änderungen über SWIFT sind danach noch möglich und müssen bis Dienstag, 12. Mai 2026, 12.00 Uhr (MESZ), (SWIFT Vote Market Deadline) bei der Gesellschaft eingegangen sein.
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| IX. |
ANTRÄGE, WAHLVORSCHLÄGE, AUSKUNFTSRECHTE |
| 1. |
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von Euro 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und im Bundesanzeiger und im Internet unter bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens sind und diese bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, 121 Abs. 7 AktG sowie § 70 AktG). Ein solches Verlangen ist an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 12. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), schriftlich unter der Adresse freenet AG
oder per E-Mail unter Hinzufügung des Namens des Antragstellers mit qualifizierter elektronischer Signatur unter der Adresse hv@freenet.ag zugehen. Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem im Internet unter zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt. |
| 2. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG) Jeder Aktionär der Gesellschaft hat das Recht, auch schon vor der Hauptversammlung Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu stellen. Solche Gegenanträge und Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer zugänglich zu machenden Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter zugänglich gemacht, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen bei der Gesellschaft bis spätestens zum 28. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), eingehen und sind ausschließlich zu richten an: freenet AG
oder per E-Mail an die Adresse hv@freenet.ag. Anderweitig adressierte oder verspätet zugegangene Anträge werden nicht berücksichtigt. Ein Gegenantrag braucht von der Gesellschaft nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 Satz 1 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers brauchen von der Gesellschaft dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers werden auch dann nicht zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person nicht enthalten. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen für das Zugänglichmachen von Gegenanträgen entsprechend. Das Recht eines jeden Aktionärs, auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen oder Wahlvorschläge zu machen, bleibt unberührt. Gegenanträge und Wahlvorschläge können, auch wenn sie auf Verlangen von Aktionären vor der Hauptversammlung veröffentlicht worden sind, in der Hauptversammlung nur berücksichtigt werden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. |
| 3. |
Auskunftsrecht der Aktionäre (§ 131 Abs. 1 AktG) In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (§ 131 Abs. 1 AktG). Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern (§ 131 Abs. 3 AktG). Nach § 15 Abs. 4 der Satzung kann das Frage- und Rederecht in der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter zeitlich angemessen beschränkt werden. |
| 4. |
Weitergehende Erläuterungen zu Aktionärsrechten Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG sowie zu Einschränkungen dieser Rechte finden sich unter der Internetadresse |
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| X. |
DATENSCHUTZ |
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre finden sich in der Anlage zu dieser Einberufung.
Büdelsdorf, im März 2026
freenet AG
Der Vorstand
Anlage - Informationen zum Datenschutz für Aktionäre
Die freenet AG,
Hollerstraße 126, 24782 Büdelsdorf , verarbeitet als Verantwortliche personenbezogene Daten der Aktionäre (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte, Vollmachtempfänger) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten der Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, soweit dies für die ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung rechtlich erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere die Verarbeitung von Daten zur Ermöglichung der Teilnahme an der Hauptversammlung, der Erfüllung aktienrechtlicher Anforderungen, der Ausübung von Aktionärsrechten und der Kommunikation mit den zur Hauptversammlung zugelassenen Aktionären und Aktionärsvertretern. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. §§ 67, 118 ff. AktG.Darüber hinaus können Datenverarbeitungen, die für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung erforderlich sind, auf Grundlage überwiegender berechtigter Interessen erfolgen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO). Soweit die Aktionäre ihre personenbezogenen Daten nicht selbst zur Verfügung stellen, erhält die freenet AG diese in der Regel von der Depotbank des Aktionärs.
Zur Durchführung der Hauptversammlung setzt die freenet AG zum Teil externe Dienstleister ein. Diese verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre ausschließlich nach Weisung der freenet AG und nur, soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der freenet AG und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Im Übrigen werden personenbezogene Daten von Aktionären bzw. Aktionärsvertretern, die an der Hauptversammlung teilnehmen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere betreffend das Teilnehmerverzeichnis (§ 129 AktG) sowie bei der Ausübung von Aktionärsrechten, allen Aktionären und Aktionärsvertretern, die an der Hauptversammlung teilnehmen, zur Verfügung gestellt.
Die freenet AG löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder andere Rechtfertigungsgründe für die Speicherung bestehen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen. Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu.
Soweit personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO verarbeitet werden, steht den Aktionären und Aktionärsvertretern unter den gesetzlichen Voraussetzungen zudem ein Widerspruchsrecht zu.
Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten erreichen Aktionäre den Datenschutzbeauftragten der freenet AG unter:
freenet AG
Datenschutzbeauftragter
Hollerstraße 126
24782 Büdelsdorf
E-Mail: datenschutz@freenet.ag
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : freenet AG, Büdelsdorf, Allemagne.