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Einberufung einer ordentlichen Hauptversammlung Ureg13/05/2011 German Company Register, Allemagne

Texte

81 Fünf High-Tech und Holzbau Aktiengesellschaft

Dannenberg

An die
Aktionärinnen und Aktionäre
der 81fünf high-tech und holzbau Aktiengesellschaft

Einberufung einer ordentlichen Hauptversammlung

 

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am

Freitag, den 24.06.2011, um 14:00 Uhr

 

in den neuen Geschäftsräumen der 81fünf high-tech und holzbau AG, Altenbrücker Damm 6 in 21337 Lüneburg stattfindenden

ordentlichen 15. Hauptversammlung

 

der 81fünf high-tech und holzbau Aktiengesellschaft ein.

 

Tagesordnung:

1)

Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden

2)

Bericht des Vorstands

3)

Beschluss über die Verwendung des Bilanzergebnisses

Der Bilanzverlust setzt sich folgendermaßen zusammen:

- Jahresüberschuss 2010 EUR 6.417,10
- Verlustvortrag aus Vorjahr EUR 82.082,29
- Bilanzverlust zum 31.12.2010 EUR 75.665,19

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2010 mit der erforderlichen einfachen Stimmenmehrheit auf neue Rechnung vorzutragen.

4)

Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

5)

Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

6)

Beschluss über die Sitzverlegung von Dannenberg nach Lüneburg.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft schlagen vor, die folgende Satzungsänderung zu beschließen:

§ 1 Abs. 2 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: "Ihr Sitz ist Lüneburg."

7)

Beschluss über die Änderung des Gegenstands des Unternehmens.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft schlagen vor, die folgende Satzungsänderung zu beschließen:

§ 2 Abs. 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

"Gegenstand des Unternehmens ist die Auswertung und Weiterentwicklung von technischem und wirtschaftlichem Know-how für die Herstellung von Gebäuden jeder Art sowie die konzeptionelle Entwicklung und die Erstellung von Vertriebs- und Marketingkonzepten in diesem Bereich."

8)

Beschluss über die Änderung der Einberufung zur Hauptversammlung.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft schlagen vor, die folgende Satzungsänderung zu beschließen:

§ 20 Abs. 2 Satz 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

"Die Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben."

9)

Beschlussfassung zur Aufsichtsratsvergütung.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats zu fassen:

"Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2011 (§ 18 Abs. 1 d. Satzung) beträgt jeweils EUR 1.790,-. Zusätzlich werden alle Auslagen und die auf die Vergütung und Auslagen zu entrichtende Umsatzsteuer erstattet bzw. von der 81fünf high-tech und holzbau Aktiengesellschaft getragen."

10)

Sonstiges

11)

Aussprache

Teilnahmebedingungen:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Stellung von Anträgen und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung haben sich die Aktionäre schriftlich anzumelden. Umschreibungen im Aktienregister finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt.

Anmeldungen richten Sie bitte an die Gesellschaft: 81fünf high-tech und holzbau

?? Rue sans nom, 29451 Dannenberg, Allemagne
. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Übersendung einer Kopie (gerne auch als Fax) an die Lüneburger Adresse innerhalb der oben genannten Fristen.

Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Für die Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich (§ 21 Abs. 2 S. 2 der Satzung der Gesellschaft). Die schriftlichen Stimmberechtigungsscheine für eine schriftliche Stimmrechtsübertragung müssen spätestens sieben Tage vor der Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

 

81fünf high-tech und holzbau Aktiengesellschaft

Thomas Elster
Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : 81 Fünf High-Tech und Holzbau AG, Lüneburg, Allemagne.