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Bekanntmachung über die Bildung und Zusammensetzung des Aufsichtsrats Ureg25/11/2015 German Company Register, Allemagne
Texte
General Electric Deutschland Holding GmbHFrankfurt am MainBekanntmachung über die Bildung und Zusammensetzung des AufsichtsratsDie General Electric Deutschland Holding GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 98088, verfügt bislang über keinen Aufsichtsrat. Die Geschäftsführung der Gesellschaft ist der Ansicht, dass dies nicht den maßgebenden gesetzlichen Vorschriften entspricht. In der Gesellschaft und den zugehörigen Konzernunternehmen sind derzeit mehr als 2.000, jedoch weniger als 10.000 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Geschäftsführung der General Electric Deutschland Holding GmbH ist daher der Ansicht, dass in der Gesellschaft nach Maßgabe der §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1, 6 Abs. 1, Abs. 2 MitbestG ein Aufsichtsrat zu bilden ist. Der Aufsichtsrat ist nach Auffassung der Geschäftsführung nach Maßgabe der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3, Abs. 4 MitbestG aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammenzusetzen. Der Aufsichtsrat wird nach diesen gesetzlichen Vorschriften gebildet und zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen.
Frankfurt am Main, im November 2015 Die Geschäftsführung der
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