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Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital – unter Ausschluss des Bezugsrechts Ureg01/09/2023 German Company Register, Allemagne

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HelloFresh SE Berlin ISIN DE000A161408 WKN A16140 Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital - unter Ausschluss des Bezugsrechts - Der Vorstand der HelloFresh SE hat am 29. August 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft vom gleichen Tag unter teilweiser Ausnutzung der Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2022/I) beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 172.403.459,00 um EUR 331.206,00 auf EUR 172.734.665,00 durch Ausgabe von 331.206 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 und mit Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2023, gegen Bareinlagen zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung in Verbindung mit Art. 5 SE-VO, §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen. Die Gesellschaft beabsichtigt, die Erlöse aus der Kapitalerhöhung zu verwenden, um Zahlungsansprüche, die bestimmte aktive und/oder frühere Mitarbeiter und/oder Organmitglieder der Gesellschaft und/oder von deren Tochtergesellschaften auf der Grundlage von virtuellen Aktienoptionsvereinbarungen und/oder Restricted Stock Unit-Programmen haben, zu befriedigen. Berlin, im August 2023 HelloFresh SE Der Vorstand

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