Moteur de recherche d’entreprises européennes

90. Ordentlichen Hauptversammlung Ureg 24/05/2013 German Company Register, Allemagne

Texte

Ed. Züblin Aktiengesellschaft

Stuttgart

- ISIN: DE0007881005 // WKN: 788100 -

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur Teilnahme an der

90. Ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, den 11. Juli 2013, 10:00 Uhr,

in den Räumen der Gesellschaft in 70567 Stuttgart (Möhringen), Albstadtweg 3, Vortragssaal A 015/016, ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der Ed. Züblin AG zum 31. Dezember 2012, der Lageberichte für die Ed. Züblin AG und den Züblin-Konzern für das Geschäftsjahr 2012 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Die genannten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen am Sitz der Ed. Züblin AG,

Albstadtweg 3, 70567 Stuttgart
, eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift erteilt. Bestellungen bitten wir zu richten an:

 

Ed. Züblin AG
Vorstandsbüro
Christl Hoffmann
Albstadtweg 3
70567 Stuttgart
Telefax: +49(0)711/7883-668   

Die Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung ausgelegt.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 26.214.523,80 EUR eine Dividende in Höhe von 0,1025 EUR je gewinnberechtigter Stückaktie (= 820.000,00 EUR) auszuschütten, einen Betrag in Höhe von 25.394.000,00 EUR in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen und den verbleibenden Betrag in Höhe von 523,80 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 14 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, an die Mitglieder des Aufsichtsrats insgesamt EUR 48.330,00 zu gleichen Teilen als feste Vergütung für das Geschäftsjahr 2013 zu zahlen. Auf die Vergütung anfallende Umsatzsteuer soll von der Gesellschaft übernommen werden.

Hinweise zur Hauptversammlung

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 8.000.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme, sodass die Gesamtzahl der Stimmrechte 8.000.000 beträgt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Versammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Befinden sich die Aktien der Aktionäre in Depotverwahrung bei einem Kreditinstitut, so ist dazu eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz erforderlich, die sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 20. Juni 2013 (00:00 Uhr MESZ), bezieht. Betreffend solcher Aktien, die zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht in einem bei einem Kreditinstitut geführten Aktiendepot verwahrt werden, kann die Bescheinigung über den Anteilsbesitz von der Gesellschaft, einem deutschen oder schweizerischen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut innerhalb der Europäischen Union ausgestellt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Ed. Züblin AG spätestens am 4. Juli 2013 (24:00 Uhr MESZ) unter folgender Adresse zugehen:

 

Ed. Züblin AG
Vorstandsbüro
Christl Hoffmann
Albstadtweg 3
70567 Stuttgart
Telefax: +49 711 7883-668

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können ihr Stimmrecht unter Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß den §§ 126, 127 AktG sind zu richten an:

 

Ed. Züblin AG
Vorstandsbüro
Christl Hoffmann
Albstadtweg 3
70567 Stuttgart
Telefax: +49 711 7883-668

Etwaige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären und ihre Begründung müssen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht werden, wenn diese der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung übersandt werden. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen.

 

Stuttgart, im Mai 2013

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Ed. Züblin AG, Stuttgart, Allemagne.