Moteur de recherche d’entreprises européennes
Membre du conseil exécutif : Frank-Peter Evertz – Dénomination : 1. THC eG – Objet social Hrcdd30/05/2024 German Trade Register daily updates, Allemagne
Vue d’ensemble
Texte
| Nummer der Eintragung |
a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens |
Nachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschaft |
a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 2 |
a) 1. THC eG c) Der gemeinschaftliche Eigenanbau und die Weitergabe des in gemeinschaftlichem Eigenanbau angebauten Cannabis durch und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum, die Information von Mitgliedern über cannabisspezifische Suchtprävention und -beratung sowie die Weitergabe von beim gemeinschaftlichen Eigenanbau gewonnenem Vermehrungsmaterial für den privaten Eigenanbau an ihre Mitglieder, an sonstige Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, oder an andere Anbauvereinigungen. Unter Einhaltung a) der Voraussetzungen zur Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen nach Kapitel 4, Abschnitt 1 CanG; b) der Grundsätze der guten fachlichen Praxis zum gemeinschaftlichen Eigenanbau und der c) Qualitätssicherungsmaßnahmen gem. CanG. |
keine Nachschusspflicht Das Mindestkapital beträgt 50 % der gezeichneten Geschäftsanteile. |
a) Der Vorstand besteht aus mindestens einem Mitglied. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Vorstandsmitglieder dürfen Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen. b) Änderung zu Nr. 1: Ergänzung des Geburtsdatums von Amts wegen Vorstand: Evertz, Frank-Peter, * |
a) Die Satzung ist am 20.04.2024 neu gefasst und insbesondere in § 1 (Firma, Sitz), § 2 (Förderzweck, Gegenstand), § 4 (Beteiligungen, Mindestkapital, Nachschusspflicht, Geschäfte mit Nichtmitgliedern) und § 6 (Vorstand, sonstige vertretungsberechtigte Personen) geändert. |
a) 30.05.2024 Steinberg |
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : 1. THC eG, Berlin, Allemagne.