Moteur de recherche d’entreprises européennes

Sachkapitalerhöhung Ureg31/12/2019 German Company Register, Allemagne

Texte

Horn & Co. Holding SE

Düsseldorf

Amtsgericht Düsseldorf, HRB 87021

Gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) lit. ii) SE-Verordnung i.V.m. § 183a Abs. 2 AktG wird Folgendes bekannt gemacht:

Die außerordentliche Hauptversammlung der Horn & Co. Holding SE vom 18.12.2019 hat einstimmig beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 120.000,00 Euro um EUR 5.380.000,00 auf EUR 5.500.000,00 gegen Gewährung von 5.380.000 auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Sacheinlage zu erhöhen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Zur Zeichnung der neuen Aktien wurden Frau Bettina Horn-Remin, Herr Christian Horn, Herr Gert Horn, Herr Ulrich Metzger, Frau Stefanie Nersesyan, Frau Hannah Maria Metzger, Frau Susanne Scherzer und Herr Otto Sebastian Quast zugelassen. Die 5.380.000 neuen Aktien wurden zum Ausgabebetrag von 1,00 Euro je Stückaktie, insgesamt also zu einem Gesamtausgabebetrag von 5.380.000,00 Euro ausgegeben.

Für die Durchführung der Sachkapitalerhöhung ist das vereinfachte Verfahren gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) lit. ii) SE-Verordnung i.V.m. § 183a AktG gewählt worden. Es wurde mithin von einer Prüfung der Sacheinlagen durch einen Gründungsprüfer im Sinne von § 33a Abs. 1 AktG abgesehen. Die zur Zeichnung der neuen Aktien zugelassenen Aktionäre leisten ihre Sacheinlagen durch Übertragung von Geschäftsanteilen an der Eisen- & Stein- Holding GmbH mit Sitz in Siegen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 9254, sowie an der Horn & Co GmbH mit Sitz in Siegen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 5029, aufgrund eines am 18.12.2019 geschlossenen Nachgründungs- und Einbringungsvertrags.

Der Wert der Sacheinlage erreicht den geringsten Ausgabebetrag der dafür ausgegebenen Aktien. Die Dr. Gehre-Treuhand-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat durch Werthaltigkeitsbescheinigung vom 10.12.2019 bestätigt, dass die einzubringenden Sacheinlagen mindestens einen Wert von 5.380.000,00 Euro haben.

Der Vorstand versichert gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) lit. ii) SE-Verordnung i.V.m. §§ 183a Abs. 2, 37a Abs. 2 AktG, dass keine Umstände bekannt geworden sind, die darauf hindeuten, dass der den eingebrachten Sacheinlagen beizumessende Verkehrswert am Tag seiner tatsächlichen Einbringung aufgrund neuer oder neu bekannt gewordener Umstände erheblich niedriger ist als der von der Dr. Gehre-Treuhand-GmbH angenommene Wert.

 

Siegen, den 18.12.2019

Horn & Co. Holding SE

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Horn & Co. Holding SE, Siegen, Allemagne.

Creative Commons License Les visualisations de "Horn & Co. Holding SE - Sachkapitalerhöhung" sont mis à disposition par North Data et peuvent être réutilisées selon les termes de la licence Creative Commons CC-BY.