Düsseldorf
Bekanntmachung
der Geschäftsführung der Vodafone Group Services GmbH über die Bildung und Zusammensetzung eines Aufsichtsrats gemäß §§ 27 EGAktG, 97 Abs. 1 AktG
Die Vodafone Group Services GmbH,
Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf
, AG Düsseldorf HRB 53554 (" Gesellschaft") hat bislang keinen Aufsichtsrat.
Die Gesellschaft beschäftigt zurzeit in der Regel mehr als 500, jedoch weniger als 2.000 Arbeitnehmer. Daher liegen nach Ansicht der Geschäftsführung die Voraussetzungen für die Bildung eines Aufsichtsrats nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (" DrittelbG") vor.
Die Geschäftsführung ist daher der Ansicht, dass bei der Gesellschaft erstmals ein Aufsichtsrat einzurichten ist. Nach §§ 27 EGAktG, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Nr. 3 und 4 Abs. 1 DrittelbG muss der Aufsichtsrat nach Ansicht der Geschäftsführung zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern bestehen.
Es ist beabsichtigt, im Rahmen einer Änderung des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft zu bestimmen, dass bei der Gesellschaft ein Aufsichtsrat mit insgesamt drei Mitgliedern zu bilden ist, wobei zwei Mitglieder von der Gesellschafterversammlung bestellt werden und ein Aufsichtsratsmitglied nach den Bestimmungen des DrittelbG durch die Arbeitnehmer gewählt wird.
Der Aufsichtsrat wird gebildet und nach diesen Vorschriften zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach §§ 27 EGAktG, 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach §§ 27 EGAktG, 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht (Landgericht Düsseldorf) anrufen.
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