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Aufsichtsrat Ureg15/07/2022 German Company Register, Allemagne

Texte

SPIE Information & Communication Services GmbH Düsseldorf Bekanntmachung der Geschäftsführung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates Die SPIE Information & Communication Services GmbH mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Handelsregisternummer HRB 77705, verfügt bislang über keinen Aufsichtsrat. Die Gesellschaft beschäftigt regelmäßig mehr als 500 Arbeitnehmer, aber weniger als 2.000 Arbeitnehmer. Dies hat nach Ansicht der Geschäftsführung der SPIE Information & Communication Services GmbH zur Folge, dass die Gesellschaft nunmehr einen Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG) zu bilden hat. Der Aufsichtsrat ist nach Auffassung der Geschäftsführung nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 Nr. 3, § 4 DrittelbG, §§ 95,96 AktG zusammenzusetzen, d.h. er setzt sich zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern und zu zwei Dritteln aus Vertretern der Anteilseigner zusammen. Daher wird künftig nach diesen gesetzlichen Bestimmungen ein drittelparitätisch besetzter Aufsichtsrat bei der Gesellschaft gebildet. Es wird entsprechend dieser Bekanntmachung verfahren, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG i.V.m. § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen. Hannover, den 14. Juli 2022 SPIE Information & Communication Services GmbH Die Geschäftsführung

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : SPIE Information & Communication Services GmbH, Hanovre, Allemagne.