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Bekanntmachung gemäß §§ 248a, 249 AktG Ureg16/05/2012 German Company Register, Allemagne

Texte

IVG Immobilien AG

Bonn

ISIN: DE 0006205701

Bekanntmachung gemäß §§ 248a, 249 AktG

Wir nehmen Bezug auf die Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG vom 28. Juli 2010 über die Erhebung einer Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage eines Aktionärs gegen diverse Beschlüsse der Hauptversammlung am 20. Mai 2010.

Das Landgericht Köln hatte mit Urteil vom 26. November 2010 (Az. 82 O 12/10) die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 28. Juli 2011 (Az. 18 U 213/10) auf die Berufung des Aktionärs das Urteil des Landgericht Köln teilweise abgeändert und im Übrigen die Berufung des Aktionärs zurückgewiesen; die Revision wurde nicht zugelassen.

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 8. Mai 2012 (Az. II ZR 187/11) die Beschwerde der Gesellschaft gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Damit ist das Verfahren beendet und das Urteil des Oberlandesgericht Köln rechtskräftig.

Beteiligte des Verfahrens waren als Beklagte die IVG Immobilien AG (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt Prof. Dr. Krämer; Rechtsanwälte Hengeler Mueller), als Kläger der BLACKSMITH Fund Limited (Prozessbevollmächtigte: Dr. von Plehwe und Schäfer; Rechtsanwälte Meilicke Hoffmann & Partner). Die Nebenintervention der Gastro Beteiligungs AG (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin Lewinski-Klüsener) wurde in der ersten Instanz zurückgenommen.

 

Bonn, im Mai 2012

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : IVG Immobilien AG, Bonn, Allemagne.