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Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats Ureg01/08/2008 German Company Register, Allemagne

Texte

RWE IT GmbH

Dortmund

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

 
1.

Die RWE IT GmbH hat bisher keinen Aufsichtsrat. Sie ist nicht mitbestimmt.

2.

Infolge einer Umstrukturierung des IT-Geschäfts innerhalb des RWE-Konzern beschäftigt die RWE IT GmbH in der Regel mehr als 500, jedoch weniger als 2000 Arbeitnehmer.

3.

Dies hat nach Ansicht der Geschäftsführung der RWE IT GmbH zur Folge, dass die Gesellschaft mitbestimmungspflichtig wird und erstmals ein Aufsichtsrat der Gesellschaft zu bilden ist, der sich nach den maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammensetzt.

4.

Der Aufsichtsrat ist nach Ansicht der Geschäftsführung künftig nach §§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz in Verbindung mit §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 4. Alt., 101 Abs. 1 AktG zusammenzusetzen, also zu zwei Dritteln aus Mitgliedern der Anteilseigner, zu einem Drittel aus Mitgliedern der Arbeitnehmer.

5.

Der Aufsichtsrat wird wie unter Ziffer 4 beschrieben zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte entsprechend § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das entsprechend § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht, nämlich das Landgericht Dortmund, anrufen.

6.

Diese Bekanntmachung wird entsprechend § 97 Abs. 1 Satz 1 AktG im elektronischen Bundesanzeiger und gleichzeitig durch Aushang in sämtlichen Betrieben der RWE IT GmbH veröffentlicht.

 

Dortmund, den 1. August 2008

RWE IT GmbH

Die Geschäftsführung

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : RWE IT GmbH, Essen, Allemagne.