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Veröffentlichung gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 HS. 1 UmwG - Hinweis auf bevorstehende Verschmelzungen Ureg 25/06/2012 Registre des entreprises allemand (publications de sociétés), Allemagne

Texte

VSE AG

SAARBRÜCKEN

Veröffentlichung gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 HS. 1 UmwG

Hinweis auf bevorstehende Verschmelzungen

Es ist beabsichtigt, die Projecta 10 GmbH mit dem Sitz in Saarbrücken als übertragende Gesellschaft auf die VSE Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Saarbrücken als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen.

Da sich mehr als 9/10 des Stammkapitals der Projecta 10 GmbH in der Hand der übernehmenden VSE Aktiengesellschaft befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird.

 

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : VSE AG, Saarbrücken, Allemagne.