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Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG Ureg 18/06/2026 Registre des entreprises allemand (publications de sociétés), Allemagne
Texte
Scout24 SEMünchenWKN A12DM8 / ISIN DE000A12DM80Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHGDie Scout24 SE wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 17. Juni 2026 durch einen entsprechenden Beschluss ermächtigt, bis zum 16. Juni 2031 eigene Aktien der Scout24 SE im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 29. April 2026 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat zu Punkt 8 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts) der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Scout24 SE. Aufgrund dieser Ermächtigung erworbene sowie von der Scout24 SE bereits gehaltene eigene Aktien können nach dem Beschluss unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden. Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ergibt sich aus der im Bundesanzeiger am 29. April 2026 veröffentlichten Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Scout24 SE.
München, 17. Juni 2026 |
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Scout24 SE, Berlin, Allemagne.