Moteur de recherche d’entreprises européennes

Ins­crip­tion – Conseil exécutif (2 personnes) – PPA (1 personne) – Capital : 4 587 464 € – Siège : Dusseldorf – Dé­no­mi­na­tion : KÖLN - DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG – Objet social Hrcdd11/09/2001 German Trade Register daily updates, Allemagne

Vue d’ensemble

Texte

Nummer der Eintragung

a) Firma

b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen

c) Gegenstand des Unternehmens

Grund- oder Stammkapital

a) Allgemeine Vertretungsregelung

b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis

Prokura

a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag

b) Sonstige Rechtsverhältnisse

a) Tag der Eintragung

b) Bemerkungen

1

a) KÖLN - DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft

b) Düsseldorf

c) Die Schiffahrt auf dem Rhein, seinen Nebenflüssen und sonstigen Binnengewässern sowie jede hiermit wirtschaftlich zusammenhängende Betätigung.

4.587.464,15 EUR

a) Die Gesellschaft wird vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem Prokuristen. Der Aufsichtsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern Alleinvertretungsbefugnis erteilen.

b) Vorstand: Schmitz, Norbert, Köln, *??.??.???? Vorstand: ?????, ?????, Dresden, *??.??.????

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Schmitz, Norbert, Köln Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Scherf, Gundbert, Bornheim Baumann, Gerd, Köln, *??.??.????

a) Aktiengesellschaft Satzung vom 3. Oktober 1825, mehrfach zuletzt durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. März 2000 geändert. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30. Mai 2003 das Grundkapital der Gesellschaft um 9.346.125.- DM je Aktie gegen Bareinlage zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital zu ändern. Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 24. Februar 1999 ist das Grundkapital auf die Währungseinheit Euro umgestellt worden. Es beträgt jetzt 4.587.464,15 Euro. Dementsprechend hat der Aufsichtsrat durch Beschluß vom 9. März 2000 die Satzung geändert in den §§ 4 Abs. 1 und 2 (Grundkapital und Aktien), 8 (zustimmungsbedürftige Vorstandsgeschäfte) und 15 (Aufsichtsratsvergütung). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30. Mai 2003 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 4.778.597,83 Euro durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1.869.225 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückatien gegen Bareinlage zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre ausznehmen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.

a) 11.09.2001 Hußfeldt

b) Tag der ersten Eintragung: 10.8.1967 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.09.2001. Satzung Sonderband a) Bd. III Ziffer IX

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