Moteur de recherche d’entreprises européennes

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG Ureg 13/04/2007 Registre des entreprises allemand (publications de sociétés), Allemagne

Texte

Jagenberg Aktiengesellschaft

Krefeld

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG


Der Vorstand der Jagenberg AG, Krefeld, gibt gemäß § 62 Abs. 3 Umwandlungsgesetz (UmwG) bekannt: Die Jagenberg AG hält sämtliche Geschäftsanteile an der "Eduard Küsters GmbH", Krefeld (Amtsgericht Krefeld HRB 837). Diese Gesellschaft soll als übertragende Gesellschaft mit der Jagenberg AG als übernehmende Gesellschaft verschmolzen werden. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages, die Jahresabschlüsse der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger für die letzten drei Geschäftsjahre liegen gemäß § 62 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 UmwG in den Geschäftsräumen der Jagenberg AG in 47803 Krefeld, Kempener Allee 30, in der Zeit von Montag bis Freitag, jeweils von 09.00 bis 17.00 Uhr ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird gemäß § 62 Abs. 3 UmwG jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages wurde zu dem Register der Jagenberg AG (Amtsgericht Krefeld HRB 10803) eingereicht. Die Aktionäre der Jagenberg AG werden auf folgendes hingewiesen: Ein Verschmelzungsbeschluß der übernehmenden Jagenberg AG ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG grundsätzlich nicht erforderlich. Soweit jedoch gemäß § 62 Abs. 2 UmwG Aktionäre der Jagenberg AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Jagenberg AG erreichen, innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zur Verschmelzung beschlossen wird, findet § 62 Abs. 1 UmwG keine Anwendung.

 

Der Vorstand



Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Jagenberg GmbH, Krefeld, Allemagne.