Moteur de recherche d’entreprises européennes
Aufsichtsrat Ureg16/08/2011 German Company Register, Allemagne
Texte
Evonik Goldschmidt GmbHEssenBekanntmachung über die Zusammensetzung des AufsichtsratesDie Geschäftsführung ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist und darüber hinaus die Voraussetzungen für die Bildung und das Bestehen eines obligatorischen Aufsichtsrates bei der Gesellschaft entfallen sind. Derzeit ist der Aufsichtsrat der Gesellschaft gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3, § 4 DrittelbG zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern und zu zwei Dritteln aus Anteilseignervertretern zusammengesetzt. Die Gesellschaft beschäftigt nicht die für die Bildung/Beibehaltung eines Aufsichtsrates gemäß Drittelbeteiligungsgesetz notwendige Zahl von Arbeitnehmern. Es wird entsprechend dieser Bekanntmachung verfahren und der Aufsichtsrat aufgelöst, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG, § 27 EGAktG innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht, das Landgericht Essen, anrufen.
Essen, den 9. August 2011 Die Geschäftsführung |
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Evonik Goldschmidt GmbH, Essen, Allemagne.