Moteur de recherche d’entreprises européennes
Inscription – Membre du conseil exécutif (2 personnes) – ppa (1 personne) – Capital : 19,2 M € – Siège : Mönchengladbach – Forme juridique : AG – Dénomination : Dorint AG – Objet social Hrcdd14/05/2003 German Trade Register daily updates, Allemagne
Vue d’ensemble
Texte
| Nummer der Eintragung |
a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 |
a) Dorint Aktiengesellschaft b) Mönchengladbach c) der Erwerb, die Errichtung, der Betrieb, die Anpachtung, die Veräußerung, die Vermittlung von Hotels, Restaurants und artverwandter Betriebe sowie die Vornahme aller Geschäfte, die damit unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Sie kann auch andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. |
19.200.000,00 EUR |
a) Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus mindestens zwei Mitgliedern einschließlich eines nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes 1976 bestellten Arbeitsdirektors. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern kann durch den Aufsichtsrat Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden. b) Vorstand: Dr. Theim, Michael, Köln, * |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: |
a) Aktiengesellschaft Satzung vom 27.04.1993 zuletzt geändert am 16.08.2002 b) Mit Zustimmung der Hauptversammlung vom 21. Juni 1994 hat die Gesellschaft mit der SYNERGOS Treuhand-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft in Düsseldorf den Teilgewinnabführungsvertrag vom 09./10. Juni 94 abgeschlossen. Die Höhe des abzuführenden Gewinns bemißt sich nach einer Verzinsung des Beteiligungskapitals - dieses begrenzt auf höchstens 2.500.000,00 DM - gemäß folgender, von der Höhe des Jahresüberschusses abhängigen Zinsstaffel: bis DM 1 Mio. Jahresüberschuss 4 % Verzinsung; über DM 1 Mio. bis DM 1,5 Mio. Jahresüberschuss 5 % Verzinsung, über DM 1,5 Mio. bis DM 2 Mio. Jahresüberschuss 6 % Verzinsung, über DM 2 Mio. bis DM 2,5 Mio. Jahresüberschuss 7 % Verzinsung, über DM 2,5 Mio. bis DM 3 Mio. Jahresüberschuss 8 % Verzinsung, über DM 3 Mio. bis DM 3,5 Mio. Jahresüberschuss 9 % Verzinsung, über DM 3,5 Mio. Jahresüberschuss 10 % Verzinsung. Die Hauptversammlung vom 16. August 2002 hat die Einfügung eines neuen Absatzes 6 in § 5 der Satzung (genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31. Dezember 2006 das Grundkapital durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um bis zu EUR 6.000.000,00 zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen; der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: - zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, - soweit die Kapitalerhöhung zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen im Wege der Sacheinlage erfolgt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Im Rahmen von Barkapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital können die neuen Aktien den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts (§ 186 Absatz 5 Satz 1AktG) angeboten werden. Die Hauptversammlung vom 16. August 2002 hat die Einfügung eines neuen Absatzes 7 in § 5 der Satzung (bedingtes Kapital) beschlossen. Das Grundkapital ist um EUR 3.600.000,00 bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands vom 16. August 2002 von der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2006 begeben werden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen. |
a) 14.05.2003 Nelles b) Tag der ersten Eintragung in Mönchengladbach: 21.06.1993. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.05.2003. Satzung Blatt 778 ff. Sonderband |
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Essendi Germany GmbH, Munich, Allemagne.