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Bekanntmachung der Geschäftsführung analog § 97 Abs. 1 Aktiengesetz über den Wegfall der gesetzlichen Pflicht zur Bildung eines Aufsichtsrats Ureg 27/09/2023 German Company Register, Allemagne
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GE Power GmbH Mannheim Bekanntmachung der Geschäftsführung analog § 97 Abs. 1 Aktiengesetz über den Wegfall der gesetzlichen Pflicht zur Bildung eines Aufsichtsrats Die Geschäftsführer der GE Power GmbH sind der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist und dass keine gesetzliche Pflicht mehr besteht, bei der Gesellschaft einen Aufsichtsrat zu bilden. Der Aufsichtsrat der GE Power GmbH ist derzeit nach Maßgabe des Drittelbeteiligungsgesetzes gebildet und zusammengesetzt und besteht zu zwei Dritteln aus Vertretern der Anteilseigner und einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer. Nachdem die GE Power GmbH inklusive ihrer Tochtergesellschaften mittlerweile in der Regel weniger als 500 Arbeitnehmer beschäftigt, verfügt sie nicht mehr über die für die gesetzliche Pflicht zur Bildung eines Aufsichtsrats nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Drittelbeteiligungsgesetz erforderliche Anzahl von Arbeitnehmern. Auch nach anderen gesetzlichen Vorschriften besteht keine Pflicht zur Bildung eines Aufsichtsrats bei der Gesellschaft. Die Geschäftsführung weist darauf hin, dass entsprechend dieser Bekanntmachung verfahren und der Aufsichtsrat ersatzlos wegfallen wird, wenn nicht Antragsberechtigte entsprechend § 98 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger das entsprechend § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht, das Landgericht Mannheim, anrufen. Mannheim, 20. September 2023 GE Power GmbH Die Geschäftsführung
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : GE Power GmbH, Mannheim, Allemagne.