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Bekanntmachung nach § 97 Abs. 1 Aktiengesetz über die Errichtung eines Aufsichtsrats Ureg 10/08/2015 Registre des entreprises allemand (publications de sociétés), Allemagne
Texte
SMS GmbHDüsseldorfBekanntmachung nach § 97 Abs. 1 Aktiengesetz über die Errichtung eines AufsichtsratsDie Geschäftsführung gibt bekannt, dass nach ihrer Auffassung bei der SMS GmbH ein paritätisch besetzter Aufsichtsrat zu bilden ist. Der Aufsichtsrat ist nach Auffassung der Geschäftsführung nach §§ 1, 5, 7 Nr. 1 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (MitbestG) zusammen-zusetzen, also aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Der Aufsichtsrat wird nach diesen gesetzlichen Vorschriften gebildet und zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen.
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Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : SMS GmbH, Mönchengladbach, Allemagne.