Essen
- ISIN DE 000A1DAHH0 -
Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien)
Die ordentliche Hauptversammlung der Brenntag SE vom 23. Mai 2024 hat den Vorstand nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Tagesordnungspunktes 7 (2) der am 11. April 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung der vorgenannten Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien bis zum 22. Mai 2029 sowie zur Verwendung eigener Aktien ermächtigt. Bei der Veräußerung eigener Aktien steht den Aktionär:innen grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die eigenen Aktien können aber mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionär:innen verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.
Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist der am 11. April 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. Mai 2024 zu entnehmen. Dieser wurde durch die Hauptversammlung der Brenntag SE ohne Änderungen beschlossen.
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