Mainz
WKN A0V9BC | ISIN DE000A0V9BC4
WKN: A2PSR2 | ISIN: US09075V1026
Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17. Mai 2024 hat unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. Mai 2029 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.000.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern oder Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten oder Inhabern oder Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 24.855.220,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen.
Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Die Schuldverschreibungen können dabei auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten, Wertpapierinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses unter Tagesordnungspunkt 9 der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Mai 2024 auszuschließen.
Die ordentliche Hauptversammlung vom 17. Mai 2024 hat unter Tagesordnungspunkt 9 ferner beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 24.855.220,00 durch Ausgabe von bis zu 24.855.220 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital WSV 2024). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Namen lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 17. Mai 2024 bis zum 16. Mai 2029 von der Gesellschaft oder einer im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Gesellschaft ausgegeben werden.
Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen und des Bedingten Kapitals WSV 2024 ergibt sich aus dem Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 9 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17. Mai 2024, die am 8. April 2024 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.
Die Niederschrift der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Mai 2024 mit der Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen und dem Bedingten Kapital WSV 2024 wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Mainz (HRB 48720) hinterlegt.
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