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Bekanntmachung gemäß § 306 Abs. 6 AktG a.F.an die ehemaligen außenstehenden Aktionäre der KOEPP Schaum GmbH, Oestrich -Winkel (früher KOEPP Aktiengesellschaft) Ureg23/01/2007 German Company Register, Allemagne

Texte

KOEPP Schaum GmbH

Oestrich-Winkel

Bekanntmachung gemäß § 306 Abs. 6 AktG a.F.
an die ehemaligen außenstehenden Aktionäre
der
KOEPP Schaum GmbH, Oestrich -Winkel
(früher KOEPP Aktiengesellschaft)

 
Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Dittrich, der Richterin am Oberlandesgericht Paul sowie der Richterin Dr. Römer am 02. November 2006 in dem Verfahren auf Festsetzung eines angemessenen Ausgleichs und einer angemessenen Abfindung für die außenstehenden Aktionäre nach §§ 304 ff. AktG,

an dem beteiligt sind,

1. Karl-
?? Rue sans nom, 50823 Köln, Allemagne
,
Verfahrensbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt Ulrich Klauke,
?? Rue sans nom, 44263 Dortmund, Allemagne
2. Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V. in Frankfurt, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch das
?? Rue sans nom, 26382 Wiesbaden, Allemagne
,
Verfahrensbevollmächtige/r: Rechtsanwalt Dr. Hans Norbert Götz
?? Rue sans nom, 76530 Baden-Baden, Allemagne
,
3.
?? Rue sans nom, 81929 München, Allemagne
,
Verfahrensbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt Dr. Karl Eichinger,
?? Rue sans nom, 80798 München, Allemagne
, Geschäftszeichen: 105/92 E/fe

Antragsteller und zu 1) und 2) Beschwerdeführer,

und

4. Rechtsanwalt J. H.
?? Rue sans nom, 60487 Frankfurt/Main, Allemagne
,
Vertreter der außenstehenden Aktionäre für den Ausgleich
5. Rechtsanwalt Dr.
?? Rue sans nom, 60596 Frankfurt a. Main, Allemagne
,
Vertreter der außenstehenden Aktionäre für die Abfindung,
Geschäftszeichen: 462/R/06011701,
6. Koepp Schaum GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Buido Borgart und Henri J. van Beerendonk, vormals KEOPP Aktiengesellschaft, vertreten durch die Vorstandsmitglieder Dr. Joachim Gronebaum und Rodney Sellers,
?? Rue sans nom, 65375 Oestrich-Winkel, Allemagne
,
7. DEUTSCHE VITA POLYMERE GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer
Bamberger Straße 58, 96215 Lichtenfels
,

zu 6) und 7) Antragsgegnerinnen und Beschwerdegegnerinnen,

  Verfahrensbevollmächtigte/r zu 6) und 7): Rechtsanwalt Dr. Meister,
?? Rue sans nom, 60325 Frankfurt, Allemagne
, Frankfurt, Gerichtsfach: 272,

beschlossen:

  Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass aufgrund des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages vom 23.10.1985 die angemessene Abfindung auf 85,58 € (= 167,38 DM) und der angemessene Ausgleich auf jährlich 5,45 € (= 10,65 DM) je Aktie im Nennwert von 50 DM bestimmt wird.
  Die gesamten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Beschwerde-verfahrens einschließlich der Vergütung der Vertreter der außenstehenden Aktionäre mit Ausnahme derjenigen des Antragstellers zu 3) haben die Antragsgegnerinnen zu tragen.
  Die Vergütung des Vertreter der außenstehenden Aktionäre für den Ausgleich wird auf 4.000 € und die für den Vertreter der außenstehenden Aktionäre für die Abfindung wird auf 5.000 € jeweils zuzüglich 16 % Mehrwertsteuer festgesetzt.
  Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 200.000 € festgesetzt; der Wert für die Berechnung der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller ist davon unberührt.

 

KOEPP Schaum GmbH



Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Koepp Schaum GmbH, Lichtenfels, Allemagne.