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Bekanntmachung gemäß § 306 Abs. 6 AktG a.F.an die ehemaligen außenstehenden Aktionäre der KOEPP Schaum GmbH, Oestrich -Winkel (früher KOEPP Aktiengesellschaft) Ureg23/01/2007 German Company Register, Allemagne
Texte
KOEPP Schaum GmbHOestrich-WinkelBekanntmachung gemäß § 306 Abs. 6 AktG a.F.
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| 1. | Karl-
Verfahrensbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt Ulrich Klauke, |
| 2. | Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V. in Frankfurt, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch das
Verfahrensbevollmächtige/r: Rechtsanwalt Dr. Hans Norbert Götz |
| 3. |
Verfahrensbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt Dr. Karl Eichinger, |
Antragsteller und zu 1) und 2) Beschwerdeführer,
und
| 4. | Rechtsanwalt J. H.
Vertreter der außenstehenden Aktionäre für den Ausgleich |
| 5. | Rechtsanwalt Dr.
Vertreter der außenstehenden Aktionäre für die Abfindung, Geschäftszeichen: 462/R/06011701, |
| 6. | Koepp Schaum GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Buido Borgart und Henri J. van Beerendonk, vormals KEOPP Aktiengesellschaft, vertreten durch die Vorstandsmitglieder Dr. Joachim Gronebaum und Rodney Sellers,
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| 7. | DEUTSCHE VITA POLYMERE GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer
Bamberger Straße 58, 96215 Lichtenfels, |
zu 6) und 7) Antragsgegnerinnen und Beschwerdegegnerinnen,
| Verfahrensbevollmächtigte/r zu 6) und 7): Rechtsanwalt Dr. Meister,
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beschlossen:
| Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass aufgrund des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages vom 23.10.1985 die angemessene Abfindung auf 85,58 € (= 167,38 DM) und der angemessene Ausgleich auf jährlich 5,45 € (= 10,65 DM) je Aktie im Nennwert von 50 DM bestimmt wird. | |
| Die gesamten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Beschwerde-verfahrens einschließlich der Vergütung der Vertreter der außenstehenden Aktionäre mit Ausnahme derjenigen des Antragstellers zu 3) haben die Antragsgegnerinnen zu tragen. | |
| Die Vergütung des Vertreter der außenstehenden Aktionäre für den Ausgleich wird auf 4.000 € und die für den Vertreter der außenstehenden Aktionäre für die Abfindung wird auf 5.000 € jeweils zuzüglich 16 % Mehrwertsteuer festgesetzt. | |
| Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 200.000 € festgesetzt; der Wert für die Berechnung der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller ist davon unberührt. |
KOEPP Schaum GmbH
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Koepp Schaum GmbH, Lichtenfels, Allemagne.