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Bekanntmachung über die Beendigung des Spruchverfahrens zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung für die durch Squeeze-out übertragenen Aktien der Minderheitsaktionäre der RÜTGERS … Ureg17/08/2020 German Company Register, Allemagne
Texte
RBV Verwaltungs-GmbHEssenBekanntmachung über die Beendigung des Spruchverfahrens zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung für die durch Squeeze-out (§§ 327a, 327b AktG) auf die RB Verwaltungsgesellschaft für die Beteiligung an der Rütgerswerke mbH übertragenen Aktien der Minderheitsaktionäre der RÜTGERS Aktiengesellschaft, Essen- ISIN: DE0007072001 / WKN 707200 -Über das Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung für die durch Squeeze-out (§§ 327a, 327b AktG) auf die RB Verwaltungsgesellschaft für die Beteiligung an der Rütgerswerke mbH ("RBV Verwaltungs-GmbH") übertragenen Aktien der Minderheitsaktionäre der RÜTGERS AG, Essen (nachfolgend auch die "Antragsgegnerin zu 2)") - inzwischen formwechselnd umgewandelt in die RÜTGERS GmbH - hat das Landgericht Dortmund mit Beschluss vom 6. Februar 2019 (Az. 20 O 513/03 (AktE))) entschieden und die auf Erhöhung der Barabfindung gerichteten Anträge abgewiesen. Gegen diesen Beschluss legten Antragsteller Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 13. Juli 2020 (Az. I 26 W 2/19) rechtskräftig über die Beschwerden entschieden. Hiermit gibt die Geschäftsführung der RBV Verwaltungs-GmbH den Tenor des verfahrensbeendenden Beschlusses bekannt:
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Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : RBV Verwaltungs-GmbH, Essen, Allemagne.