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Ordentliche Hauptversammlung am 09. Mai 2025 - Anpassung des Beschlussvorschlags zu Punkt 2 der Tagesordnung Ureg 22/04/2025 German Company Register, Allemagne

Texte

Villeroy & Boch Aktiengesellschaft

Mettlach

Ordentliche virtuelle Hauptversammlung am 09. Mai 2025

Anpassung des Beschlussvorschlags zu Punkt 2 der Tagesordnung


Nach der am 27. März 2025 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung am 09. Mai 2025 werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen angepassten Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 2 unterbreiten, wenn sich die Anzahl der für das Geschäftsjahr 2024 dividendenberechtigten Vorzugs-Stückaktien verändert, und zwar unter Beibehaltung des Dividendenbetrags von Euro 0,90 je dividendenberechtigter Vorzugs-Stückaktie.

Die Anzahl der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Vorzugs-Stückaktien betrug zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 1.438.181 Stück und beträgt aktuell 1.429.614 Stück. Eigene Stamm-Stückaktien hielt und hält die Gesellschaft zu beiden Zeitpunkten nicht. Da sich die Anzahl dividendenberechtigter Vorzugs-Stückaktien geändert hat, soll der Beschlussvorschlag angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 in Höhe von Euro 68.728.915,63 wie folgt zu verwenden:

Euro
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro 0,90 je Aktie auf die 14.044.800 stimmrechtslosen
Vorzugs-Stückaktien abzüglich der derzeit von der Gesellschaft gehaltenen, nicht dividendenberechtigten
1.429.614 stimmrechtslosen Vorzugs-Stückaktien, insgesamt


11.353.667,40
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro 0,85 je Aktie auf die 14.044.800 Stamm-Stückaktien,
insgesamt

11.938.080,00
Verteilung an die Aktionär:innen 23.291.747,40
Vortrag auf neue Rechnung 45.437.168,23

Bilanzgewinn

68.728.915,63

Sollte sich die Anzahl der für das Geschäftsjahr 2024 dividendenberechtigten Vorzugs-Stückaktien bis zum Tag der Hauptversammlung (erneut) verändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen an diese Veränderung nach Maßgabe des oben zitierten Hinweises angepassten Beschlussvorschlag unterbreiten.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Auszahlung der beschlossenen Dividende am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag fällig, d.h. am 14. Mai 2025.

 

Mettlach, im April 2025

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Villeroy & Boch AG, Mettlach, Allemagne.