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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Ureg25/06/2025 German Company Register, Allemagne
Texte
Leonhardt, Andrä und Partner Holding AG, StuttgartEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 21. Juli 2025Wir laden unsere Aktionäre zurHauptversammlungein. Sie findet stattam Montag, den 21. Juli 2025, um 10.30 Uhr,
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Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 |
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| 2. |
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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| 3. |
Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands, also den Herren Eilzer, Jung und Kahl, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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| 4. |
Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats, also den Herren Prof. Nußbaumer, Dr. Mailänder, Dr. Kleinhanß, Prof. Dr. Schuster und Herrn Klaiber, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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| 5. |
Wahl des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen ( Mitgliedschaften in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bei inländischen Gesellschaften und in vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen):
Die Wahl erfolgt für die Genannten für die Zeit ab Ende der Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31.12.2028 endende Geschäftsjahr beschließen wird. |
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| 6. |
Wahl des Abschlussprüfers sowie eines Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
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| 7. |
Sonstiges |
Hinweise für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts:
| 1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte |
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 1.000.000,00 und ist eingeteilt in 1.000.000 auf den Namen lautende, nennwertlose Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dementsprechend 1.000.000 Stück.
| 2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts |
Zur stimmberechtigten Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens bis Montag, den 14. Juli 2025, 24.00 Uhr MESZ, in Textform bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse angemeldet haben:
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Leonhardt, Andrä und Partner Holding AG
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Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für die Anzahl der einem Aktionär in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus technischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 14. Juli 2025 bis zum Ablauf der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sog. Umschreibungsstop). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 14. Juli 2025, 24 Uhr MESZ. Der Umschreibungsstopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung über Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 14. Juli 2025 bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Rechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Im Fall des Erwerbs von Aktien nach dem Umschreibungsstopp bleiben die Rechte bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.
| 3. |
Internetseite, über die die Informationen gem. § 124 a AktG zugänglich sind |
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben, Unterlagen und Erläuterungen sind auch unter https://cloud.lap-consult.com/s/mgAy4M99b6oQJni zugänglich, auf der sich zudem die Informationen gem. § 124 a AktG sowie die derzeit gültige Fassung der Satzung der Gesellschaft befinden.
Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden.
| 4. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte oder Stimmrechtsvertreter |
| a) |
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für die rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können bis zum 14. Juli 2025, 24 Uhr MESZ, unter der oben genannten Anschrift der Gesellschaft erfolgen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach § 134 Abs. 3 S. 3 AktG der Textform. Eine persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung gilt ohne weiteres als Widerruf der einem Dritten zu diesen Aktien erteilten Vollmacht. |
| b) |
Aktionäre können ihre Stimmrechte aus angemeldeten Aktien in der Hauptversammlung auch durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen. Als Stimmrechtsvertreter wird Herr Stefan Nübler von der Gesellschaft benannt. Bitte verwenden Sie für Ihre Weisung an den Stimmrechtsvertreter das dem Einladungsschreiben beigefügte Formular und nutzen Sie für die Übermittlung die E-Mail-Adresse HV2025@lap-consult.com. Die mittels Vollmachts- und Weisungsformular vorgenommene Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und Erteilung von Weisungen an sie bereits im Vorfeld der Hauptversammlung sollen aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis 14. Juli 2025 (24.00 Uhr (MESZ)) zugehen. Die Bevollmächtigung und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mittels Vollmachts- und Weisungsformular sind ausschließlich an die vorstehende Adresse zu richten. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu bereits erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Die zu Tagesordnungspunkt 2 abgegebene Weisung gilt auch für den Fall, dass der Gewinnverwendungsvorschlag angepasst wird. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nimmt keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. |
| 5. |
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG |
| a) |
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 50.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das Verlangen ist in schriftlicher Form (§ 126 BGB) an den Vorstand zu richten und muss für jeden Gegenstand eine Begründung oder eine Beschlussvorlage enthalten:
Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also bis Freitag, den 27. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (also spätestens seit dem 21. April 2025, 0:00 Uhr MESZ) Inhaber der Aktien sind. |
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| b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge und Wahlvorschläge zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen. Die Gesellschaft wird gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung, die allerdings für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer etwaigen weiteren Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich auf der Cloud der Gesellschaft unter https://cloud.lap-consult.com/s/mgAy4M99b6oQJni veröffentlichen, wenn sie der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis Montag, den 07. Juli 2025, 24:00 Uhr MESZ, der Gesellschaft an folgende Adresse übersandt hat:
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| c) |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG Nach § 131 Abs. 1 AktG kann jeder teilnahmeberechtigte Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. |
Stuttgart, im Juni 2025
Der Vorstand
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Leonhardt, Andrä und Partner Holding AG, Stuttgart, Allemagne.