Moteur de recherche d’entreprises européennes
Membre du conseil exécutif : U. von Unternehmen – Obligation convertible Hrcdd17/02/2014 German Trade Register daily updates, Allemagne
Vue d’ensemble
Texte
| Nummer der Eintragung |
a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 11 |
a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.08.2013 ist die bisherige Ziffer 6.1 der Satzung (Genehmigtes Kapital) aufgehoben und durch die Einfügung einer neuen Ziffer 6.1 (Genehmigtes Kapital 2013 /I) geändert. Die Hauptversammlung vom 29.08.2013 hat weiterhin die Ergänzung der Satzung durch die Einfügung einer neuen Ziffer 6.3 (Bedingtes Kapital 2013/I) beschlossen. b) Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.08.2013 um bis zu 3.110.476 EUR zur Durchführung von bis zum 28.08.2018 begebenen Optionsrechten und/oder Wandelschuldverschreibungen bedingt erhöht. (Bedingtes Kapital 2013/I) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.08.2013 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 28.08.2018 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich gemischter Sacheinlagen) einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 3.734.632 EUR zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: für Spitzenbeträge; wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung; beim Gebrauchmachen von dieser Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschlus des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen; bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen; Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung bestehender Beteiligungen) oder von Forderungen gegen die Gesellschaft. (Genehmigtes Kapital 2013/ I) Das genehmigte Kapital vom 26.01.2012 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2012/I) |
a) 17.02.2014 Neumann |
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Auden AG, Frankfurt a. Main, Allemagne.