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Bezugsangebot an bestehende Aktionäre und Anleihegläubiger der NanoFocus AG Ureg25/09/2015 German Company Register, Allemagne
Texte
NanoFocus AGOberhausenAktie:
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vom 28. September 2015 bis zum 12. Oktober 2015, 16:00 Uhr (jeweils einschließlich) |
über ihre Depotbank bei der unten genannten einzigen Bezugsstelle während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Um das Bezugsrecht auszuüben, werden die Aktionäre sowie die Anleihegläubiger gebeten, ihrer Depotbank entsprechende Weisung zu erteilen. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte sowie sich aus dem individuellen Aktien- bzw. Anleihenbestand ergebende Bezugsrechte für Bruchteile von Neuen Aktien werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte erfolgt nicht.
Für die Süddeutsche Aktienbank AG wird das Bankhaus Gebr. Martin AG,
Ein Handel der Bezugsrechte wird weder von der Gesellschaft noch von der Süddeutschen Aktienbank AG oder der Bankhaus Gebr. Martin AG organisiert. Die gesamten Kosten der Kapitalerhöhung werden von der Gesellschaft getragen.
Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären und Anleihegläubigern jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an alten Aktien sowie an Teilschuldverschreibungen zum 25. September 2015 nachbörslich. Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte (ISIN: DE000A1615J2 / WKN: A16 15J) von den Aktien- und Anleihebeständen im Umfang des bestehenden Bezugsrechts abgetrennt und den Aktionären sowie den Anleihegläubigern durch die Clearstream Banking AG, Eschborn, über ihre Depotbank automatisch eingebucht. Vom Beginn der Bezugsfrist an werden die alten Aktien "ex-Bezugsrecht" notiert.
Die Gesellschaft bittet ihre Aktionäre und Anleihegläubiger zu beachten, dass der Bezugspreis je Neuer Aktie fünf Tage vor Ende der Bezugsfrist, voraussichtlich am 7. Oktober 2015 um 15.00 Uhr MESZ, im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der NanoFocus AG (https://www.nanofocus.de/investor-relations/) veröffentlicht wird.
Zur Ausübung des Bezugsrechts werden die Aktionäre und Anleihegläubiger gebeten, über ihre Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung der über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Bezugsanmeldung zu erteilen. Als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gelten die Bezugsrechte (ISIN: DE000A1615J2 / WKN: A16 15J). Die Bezugserklärung ist mit ihrem Zugang bei der Bezugsstelle bindend und kann danach nicht mehr abgeändert werden.
Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugsanmeldungen der Aktionäre gesammelt in einer Meldung bis spätestens 12. Oktober 2015 bei der Bankhaus Gebr. Martin AG,
| Empfänger Süddeutsche Aktienbank AG, Sonderkonto NanoFocus,
Konto Nr. 5871, IBAN DE19 6103 0000 0000 0058 71, BLZ 610 300 00, BIC MARBDE6G, Bank Bankhaus Gebr. Martin AG, Verwendungszweck "KE NanoFocus" |
Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist jeweils der rechtzeitige Eingang der Bezugsanmeldung sowie die rechtzeitige Zahlung des Bezugspreises bei der genannten Bezugsstelle.
Die von den Aktionären und Anleihegläubigern nicht bezogenen Neuen Aktien werden Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung mindestens zum Bezugspreis angeboten.
Nach Ermittlung der Höhe der Gesamtzahl der insgesamt auszugebenden Neuen Aktien beabsichtigt der Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, voraussichtlich am 13. Oktober 2015 in einem konkretisierenden Beschluss den genauen Betrag der Bezugsrechtskapitalerhöhung sowie die Anzahl der Neuen Aktien festzusetzen.
Bezugsstelle
Bezugsstelle für die Neuen Aktien der Gesellschaft ist die Bankhaus Gebr. Martin AG,
Bezugspreis
Der Bezugspreis entspricht dem volumengewichteten Durchschnittskurses für die Aktien der Gesellschaft im elektronischen Handelssystem XETRA der Frankfurter Wertpapierbörse vom Beginn der Bezugsfrist, voraussichtlich am 28. September 2015, bis zum Handelsschluss am 6. Oktober 2015, abzüglich eines vom Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft festzusetzenden Abschlags (der " Bezugspreis"). Die Festsetzung der Höhe des Abschlags wird unter Berücksichtigung einer zum Zeitpunkt der Preisfestsetzung vorzunehmenden Einschätzung der Volatilität des Kurses der Aktien der Gesellschaft sowie spezifischer Marktrisiken erfolgen.
Der Bezugspreis beträgt höchstens EUR 4,00 je Neuer Aktie (der "Maximale Bezugspreis").
Bezugsverhältnis
Jeder Aktionär ist damit im Rahmen seines gesetzlichen Bezugsrechts berechtigt, für je vier Aktien eine Neue Aktie zu beziehen. Aufgrund ihres Bestandes an Aktien der Gesellschaft am 25. September 2015 nach Börsenschluss werden den Aktionären Bezugsrechte im Verhältnis 1:1 eingebucht, wobei vier Bezugsrechte zum Bezug einer Neuen Aktie berechtigen.
Darüber hinaus ist jeder Anleihegläubiger der 5,00 % Wandelschuldverschreibung 2014/2019 (ISIN DE000A1YC228 / WKN A1YC22) im Rahmen seines Bezugsrechts gemäß den Anleihebedingungen berechtigt, für je eine Teilschuldverschreibung (nominal EUR 1.000,00) der 5,00 % Wandel-schuldverschreibung 2014/2019 Stück 55 Neue Aktien zu beziehen. Aufgrund ihres Bestandes an Teilschuldverschreibungen 2014/2019 am 25. September 2015 nach Börsenschluss werden den Anleihegläubigern die Bezugsrechte zugewiesen. Für je eine Teilschuldverschreibung werden Stück 222 Bezugsrechte eingebucht, wobei vier Bezugsrechte zum Bezug einer Neuen Aktie berechtigen.
Die Bezugsrechte aus den Beständen der Aktien und der Anleihe verfügen über die gleiche WKN / ISIN und können somit zusammen zur Bezugsausübung verwendet werden.
Bezugsrechtshandel
Ein Handel der Bezugsrechte ist von der Gesellschaft, von der Süddeutsche Aktienbank AG oder von der Bankhaus Gebr. Martin AG nicht vorgesehen und wird auch nicht durch die Gesellschaft, durch die Süddeutsche Aktienbank AG oder die Bankhaus Gebr. Martin AG organisiert werden.
Vom voraussichtlich 28. September 2015 an werden die bestehenden Aktien der Gesellschaft "ex-Bezugsrecht" und "ex Dividende" notiert.
Form und Verbriefung der Neuen Aktien
Die Neuen Aktien werden nach der derzeit gültigen Satzung der Gesellschaft als auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben. Die Neuen Aktien werden in einer oder mehreren Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG zur Girosammelverwahrung hinterlegt werden.
Lieferung der Neuen Aktien
Die im Rahmen des Bezugsangebots bezogenen Neuen Aktien werden voraussichtlich am 22. Oktober 2015 an die beziehenden Aktionäre und Anleihegläubiger geliefert.
Provision von Depotbanken
Für den Bezug von Neuen Aktien wird von den Depotbanken unter Umständen eine Depotbankenprovision berechnet. Bitte erkundigen Sie sich wegen der Einzelheiten vorab bei Ihrer Depotbank. Kosten, die die Depotbanken den Aktionäre und Anleihegläubiger in Rechnung stellen, können weder von der Gesellschaft noch von der Süddeutsche Aktienbank AG oder der Bankhaus Gebr. Martin AG erstattet werden. Für die Abwicklung des Bezugsrechts berechnet die Bankhaus Gebr. Martin AG den Aktionären und Anleihegläubigern keine zusätzliche Provision.
Einbeziehung der Neuen Aktien in den Handel an der Börse
Die Einbeziehung der Neuen Aktien in die bestehende Notierung der NanoFocus AG in den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (Entry Standard) wird voraussichtlich am 22. Oktober 2015 erfolgen. Die Einbeziehung der Neuen Aktien zum Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse im Teilbereich Entry Standard wird unter der bestehenden ISIN DE0005400667 beantragt.
Wertpapierprospekt
Das Bezugsangebot erfolgt auf der Grundlage eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten Prospekts der NanoFocus AG. Die Billigung erfolgte am 23. September 2015 und der Prospekt wurde am 23. September 2015 auf der Homepage der Gesellschaft (https://www.nanofocus.de/investor-relations/) veröffentlicht. Der Prospekt ist außerdem seit dem 23. September 2015 während der üblichen Geschäftszeiten bei der Gesellschaft (
Wichtige Hinweise
Die Süddeutschen Aktienbank AG ist berechtigt, die Mandatsvereinbarung mit der NanoFocus AG aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und die Durchführung der Kapitalerhöhung abzubrechen, so dass ihre in der Mandatsvereinbarung geregelten Verpflichtungen weitgehend erlöschen würden. Das ordentliche Kündigungsrecht der Mandatsvereinbarung ist ausgeschlossen.
Die Verpflichtung der Süddeutschen Aktienbank AG endet ferner mit Ablauf der Laufzeit der Mandatsvereinbarung am 31. Dezember 2015. Im Falle der Beendigung der Mandatsvereinbarung vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und wirksamer Rücknahme der Handelsregisteranmeldung, entfällt das Bezugsangebot und bereits erteilte Bezugserklärungen für Neue Aktien werden unwirksam. In einem solchem Fall werden die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten Beträge den Aktionären und Anleihegläubigern zurück erstattet. Die Süddeutschen Aktienbank AG tritt in Bezug auf solche gegebenenfalls bereits eingezahlten Beträge bereits jetzt ihren Anspruch gegen die Gesellschaft auf Rückzahlung der von der Süddeutschen Aktienbank AG auf die Neuen Aktien geleisteten Einlagen bzw. auf Lieferung der neu entstehenden Aktien jeweils anteilig an die das Bezugsangebot annehmenden Aktionäre und Anleihegläubiger an Erfüllung statt ab, und die Aktionäre und Anleihegläubiger nehmen diese Abtretung mit Annahme des Bezugsangebots an.
Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig durch Lieferung von Neuen Aktien erfüllen zu können.
Risikohinweis
Interessierte Aktionäre und Anleihegläubiger sollten sich vor ihrer Entscheidung zur Ausübung ihres Bezugsrechts eingehend über die NanoFocus AG informieren. Dazu wird es den Aktionären und Anleihegläubigern empfohlen, den Wertpapierprospekt vom 19. September 2015 aufmerksam zu lesen und insbesondere die im Abschnitt "Risikofaktoren" des Wertpapierprospekts beschriebenen Risiken bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.
Verkaufsbeschränkungen
Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Etwaige auf Grund des Bezugsangebots nicht bezogene Neue Aktien werden im Rahmen der Privatplatzierung Investoren in der Bundesrepublik Deutschland und in ausgewählten Ländern außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika auf Grundlage der Regulation S zum U.S. Securities Act von 1933 in seiner derzeit gültigen Fassung ("U.S. Securities Act") sowie außerhalb von Kanada, Australien und Japan zum Erwerb mindestens zum Bezugspreis angeboten.
Das Bezugsangebot wird gemäß §§ 203 Abs. 1 Satz 1, 186 Absatz 2 Satz 1, 25 Satz 1 des Aktiengesetzes in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Es sind weder weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland für die Aktien, noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe noch die Veröffentlichung eines Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland, noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.
Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder sonstigen Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung der Bekanntmachung im Bundesanzeiger und des Bezugsangebotes mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder sonstige Beschreibung des Bezugsangebots sowie der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft bzw. die Bezugsstelle übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.
Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den USA dar. Die Aktien und Bezugsrechte sind nicht und werden in Zukunft nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act of 1933, in der jeweils gültigen Fassung ("Securities Act"), registriert und dürfen nicht innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika ("USA") angeboten oder verkauft werden. Die NanoFocus AG beabsichtigt nicht, einen Teil dieses Angebots in den USA zu registrieren oder ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der NanoFocus AG in den USA durchzuführen.
Die Aktien und Bezugsrechte werden außerhalb der USA gemäß Regulation S unter dem Securities Act angeboten und verkauft.
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : NanoFocus AG, Oberhausen, Allemagne.