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Hauptversammlung Ureg22/02/2007 German Company Register, Allemagne

Texte

Swyx Solutions AG

Dortmund

 

Der Vorstand der Swyx Solutions AG lädt die Aktionäre der Gesellschaft zu einer außerordentlichen Hauptversammlung
am 22. März 2007 um 14:00 Uhr in den Räumen der Gesellschaft, Joseph-von-Fraunhofer-Str. 13a in 44227 Dortmund ein.
Es ist die folgende Tagesordnung vorgesehen:

 

I.  Tagesordnung

 

Top 1

Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen "Optionsschuldverschreibung 2006/2007", die Schaffung eines bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderungen

 

Top 2

Beschlussfassung über die Satzungsänderungen zu Ziffer 11 der Satzung (Hauptversammlung).

 

II.  Beschlussvorschläge

 

Vorstand und Aufsichtsrat machen die folgenden gemeinsamen Beschlussvorschläge zu den vorgesehenen Tagesordnungspunkten:

Zu Top 1:

Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen "Optionsschuldverschreibung 2006/2007", die Schaffung eines bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderungen

1. Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen und Bezugsrechtsauschluss
1.1. Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 31.12.2007 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 30.000,00 EUR mit einer Laufzeit von längstens 10 Jahren zu begeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte auf bis zu 30.000 auf den Namen lautende nennbetragslose Stückaktien der Gesellschaft nach näherer Maßgabe der Optionsbedingungen zu gewähren.
1.2. Die Optionsschuldverschreibungen dürfen -unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre -ausschließlich an die ETV Capital (Jersey) Limited ausgegeben werden.
1.3. Der Ausgabebetrag pro nennwertloser auf den Namen lautender Stückaktie beträgt nach freier Wahl des Optionsinhabers
 
1.3.1 entweder 13,29 EUR
1.3.2 oder der Preis pro Aktie, der bei einer auf den 29.12.2006 folgenden Kapitalerhöhung gegen Einlagen gezahlt wird.
1.4. Die Optionsbedingungen können ferner vorsehen, dass zur Erfüllung der Optionsrechte aus den Optionsschuldverschreibungen statt der Lieferung neuer Aktien aus bedingtem Kapital bereits existierende Aktien der Gesellschaft geliefert werden.
1.5. Der Optionspreis wird - vorbehaltlich § 9 Abs. 1 AktG - aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der Optionsbedingungen durch Zahlung eines entsprechenden Betrages in bar bei Ausnutzung des Optionsrechts oder durch Herabsetzung der Zuzahlung ermäßigt, wenn die Gesellschaft während der Optionsfrist unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder das Grundkapital aus Gesellschaftsmitteln erhöht oder weitere Wandel-/Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechte mit Wandlungs- oder Optionsrecht begibt bzw. sonstige Optionsrechte gewährt und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen kein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung des Optionsrechts zustehen würde. Statt einer Zuzahlung in bar bzw. einer Herabsetzung der Zuzahlung kann auch - soweit möglich - das Umtauschverhältnis durch Division des Nennbetrags durch den ermäßigten Wandlungspreis angepasst werden. Die Bedingungen können darüber hinaus für den Fall der Kapitalherabsetzung, eines Aktiensplitts oder einer Sonderdividende eine Anpassung der Optionsrechte vorsehen.
1.6. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Optionsbedingungen sowie die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Optionsschuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Optionspreis und den Optionszeitraum festzusetzen.
 
2. Bedingte Kapitalerhöhung (bedingtes Kapital I/2007)
  Das Grundkapital der Gesellschaft ist um 30.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 30.000 auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital I/2007). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Optionsschuldverschreibung 2006/2007, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung aus Ziffer 1 von der Gesellschaft begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionsschuldverschreibungen von ihren Optionsrechten Gebrauch machen und soweit nicht eigene Aktien zur Bedienung dieser Rechte zur Verfügung gestellt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
 
3. Wiedergabe des wesentlichen Inhalts aus dem Bericht zum Bezugsrechtsauschluss
3.1. Der Vorstand hat den nachfolgenden Bericht zu Top 1 gemäß §§ 221 Abs. 4 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet. Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär kostenlos unverzüglich übersandt.
3.2. Der wesentliche Inhalt des Vorstandsberichts ist wie folgt:
 
  Mit der unter Tagesordnungspunkt 1 erbetenen Ermächtigung zur Emission von Optionsschuldverschreibungen (im Gesamtnennbetrag von bis zu 30.000,00 EUR) kann das Unternehmen Eigenkapital auch durch Ausgabe von Schuldverschreibungen schaffen, die mit Optionsrechten auf Aktien der Swyx Solutions AG ausgestattet sind. Eine angemessene Ausstattung mit Eigenkapital ist eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung des Unternehmens. Der Gesellschaft soll durch die Möglichkeit der Emission von Optionsschuldverschreibungen eine möglichst hohe Flexibilität in der Refinanzierung eingeräumt werden.
  Das Bezugrecht der bis dahin an der Gesellschaft beteiligten Aktionäre auf die Optionsschuldverschreibungen wurde zugunsten des neuen Finanzinvestors ETV Capital (Jersey) Limited ausgeschlossen
  Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht eine Verbreiterung der Aktionärsbasis durch die Aufnahme eines neuen Investors. Hierbei ist die wirtschaftliche Verknüpfung zwischen der Unternehmensschuldverschreibung und den Optionsschuldverschreibung zu beachten (Finanzierungsrunde). Hierdurch ist ein Kapitalzufluss an die Gesellschaft in Höhe von Euro 2 Mio. sichergestellt. Der Optionsausübungspreis entspricht dem Preis pro Aktie, wie er in der letzten Kapitalerhöhung zu Grunde gelegt worden ist.
  Der weiteren Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht zur Gewährung eines Verwässerungsschutzes an die Inhaber der von der Gesellschaft ausgegebenen Optionsschuldverschreibungen auszuschließen, liegen die folgenden Erwägungen zugrunde: Den Inhabern der von der Gesellschaft ausgegebenen Optionsschuldverschreibungen wird üblicherweise in bestimmten Fällen ein Verwässerungsschutz gewährt, wenn die Gesellschaft während der Optionsfrist unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder das Grundkapital aus Gesellschaftsmitteln erhöht oder weitere Wandel-/Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechte mit Wandlungs- oder Optionsrecht begibt bzw. sonstige Optionsrechte gewährt und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen kein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung des Optionsrechts zustehen würde. In der Kapitalmarktpraxis wird der Verwässerungsschutz entweder durch Anpassung der Wandel- oder Optionsbedingungen (Zahlung eines Ausgleichsbetrags in bar, Herabsetzung eines etwaigen Zuzahlungsbetrags bzw. Anpassung des Umtauschverhältnisses) oder durch die Einräumung eines Bezugsrechts auf die neuen Optionsschuldverschreibungen gewährt. Welche der beiden Möglichkeiten angebracht ist, entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats zeitnah vor Ausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe weiterer Optionsschuldverschreibungen. Um nicht von vornherein auf die erste Alternative (Zahlung eines Ausgleichsbetrags in bar, Herabsetzung eines etwaigen Zuzahlungsbetrags bzw. Anpassung des Umtauschverhältnisses) beschränkt zu sein, soll der Vorstand ermächtigt werden, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die neuen Optionsschuldverschreibungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um Inhabern von bereits ausgegebenen Optionsschuldverschreibungen in dem Umfang ein Bezugsrecht einzuräumen, wie es ihnen zustände, wenn sie von ihrem Umtausch- oder Optionsrecht vor der Ausgabe der neuen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen Gebrauch gemacht hätten. Die unter Ausschluss des Bezugsrechts an Inhaber von Optionsschuldverschreibungen auszugebenden neuen Optionsschuldverschreibungen werden an diese jeweils zu denselben Konditionen ausgegeben, wie sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug angeboten werden.
  Das bedingte Kapital (von 30.000,00 EUR) wird benötigt, um Optionsschuldverschreibungen mit Optionsrechten auf Aktien der Swyx Solutions AG ausgeben zu können. Die Laufzeit der Teilschuldverschreibungen sowie die Laufzeit der Optionsrechte darf höchstens 10 Jahre betragen. Der jeweils festzusetzende Optionspreis für eine Stückaktie soll nach freier Wahl des Optionsinhabers entweder EUR 13,29 oder dem Preis pro Aktie entsprechen, der bei einer auf den 29.12.2006 folgenden Kapitalerhöhung gegen Einlagen gezahlt wird. Damit soll eine Gleichbehandlung Inhaber der Optionsschuldverschreibungen und denjenigen sichergestellt werden, die vor oder nach der Finanzierungsrunde an einer Kapitalerhöhung teilnehmen.
 
4. Satzungsänderungen
4.1. Ziffer 5.3. erhält die Überschrift "Bedingtes Kapital"
4.2. Ziffer 5.3 wird, sobald die Neufassung der Satzung eingetragen ist, bei sonst unverändertem Wortlaut zu Unterpunkt 5.3.1
4.3. Es wird eine Ziffer 5.3.2 in die Satzung neu aufgenommen:

  "

  "Das Grundkapital der Gesellschaft ist um 30.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 30.000 auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Optionsschuldverschreibungen 2006/2007, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung aus Ziffer 1 von der Gesellschaft begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionsschuldverschreibungen von ihren Optionsrechten Gebrauch machen und soweit nicht eigene Aktien zur Bedienung dieser Rechte zur Verfügung gestellt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen."
4.4. Ermächtigung zur Änderung der Fassung der Satzung:
  Ziffer 5.4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: "Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von 5 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen sowie alle sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Änderungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt für den Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten nach Ablauf des Ermächtigungszeitraums sowie für den Fall der Nichtausnutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Bezugsrechten."
 

Zu Top 2:

Beschlussfassung über die Satzungsänderungen zu Ziffer 11 der Satzung (Hauptversammlung).

5. Satzungsänderungen in Ziffer 11 der Satzung
5.1. Ziffer 11.2. wird wie folgt neu gefasst:
  "11.2. Die Einberufung muss mindestens einen Monat vor dem Tag der Hauptversammlung durch Veröffentlichung in den Gesellschaftsblättern der Gesellschaft erfolgen. Sind die Aktionäre der Gesellschaft namentlich bekannt, so kann die Hauptversammlung gem. § 121 Abs. 4 AktG durch eingeschriebenen Brief, per Telefax oder via E-Mail an die der Gesellschaft zuletzt zu diesem Zwecke in Textform bekannt gegebene Adresse des jeweiligen Aktionärs erfolgen; jeder Aktionär ist verpflichtet, der Gesellschaft eine Änderung seiner Anschrift, seiner Faxnummer oder seiner E-Mail unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dabei werden der Tag der Veröffentlichung bzw. der Tag der Absendung der Einladung und der Tag der Versammlung nicht mitgerechnet"
5.2. Ziffer 11. wird um eine Ziffer 11.6 ergänzt
  "Die Hauptversammlung kann auszugsweise oder vollständig in Ton und Bild übertragen werden. Die Übertragung kann auch in einer Form erfolgen, zu der die Öffentlichkeit uneingeschränkt Zugang hat. Die Einzelheiten der Übertragung werden zusammen mit der Einberufung bekannt gegeben."

 

Der Vorstand



Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Enreach GmbH, Bochum, Allemagne.