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Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH Ureg12/06/2019 German Company Register, Allemagne

Texte

Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH

Pirna

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH

Die Geschäftsführung der Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH (nachfolgend als "die Gesellschaft" bezeichnet), Pirna, ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist.

Nach Auffassung der Geschäftsführung muss sich der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 4 Abs. 1 DrittelbG i. V. m. 101 Abs. 1 AktG zusammenzusetzen. Demzufolge hat der Aufsichtsrat der zu zwei Dritteln aus Mitgliedern des Gesellschafters und zu einem Drittel aus Mitgliedern der Arbeitnehmer der Gesellschaft zu bestehen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird nach diesen gesetzlichen Vorschriften gebildet und zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte i. S. d. § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das zuständige Gericht i. S. d. § 98 Abs. 1 AktG anrufen.

 

Pirna, den 07.06.2019

Regionalverkehr Sächsische Schweiz- Osterzgebirge GmbH

Uwe Thiele
Geschäftsführer

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH, Pirna, Allemagne.