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Aufsichtsrat Ureg11/09/2025 German Company Register, Allemagne

Texte

BITMARCK GmbH

Essen

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Bekanntmachung

über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
der BITMARCK GmbH
Handelsregister des Amtsgerichts Essen, HRB 20680

Die Geschäftsführung der BITMARCK GmbH („Gesellschaft“) ist der Ansicht, dass die Gesellschaft derzeit keinen Aufsichtsrat hat, der nach den für ihn maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist.

Derzeit besteht bei der Gesellschaft kein Aufsichtsrat. Die Gesellschaft beschäftigt in der Regel mehr als 500, aber weniger als 2.000 Arbeitnehmer. Dies hat nach Ansicht der Geschäftsführung der Gesellschaft zur Folge, dass bei der Gesellschaft ein obligatorischer Aufsichtsrat nach §§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) in Verbindung mit §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) zu bilden ist.

Der Aufsichtsrat wird nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht, nämlich das Landgericht Essen, anrufen.

Diese Bekanntmachung wird gemäß § 97 Abs. 1 S. 1 AktG im Bundesanzeiger und gleichzeitig durch Aushang in den Betrieben der Gesellschaft veröffentlicht.

Essen, den 09.09.2025

Die Geschäftsführung

Aushang bis zum 10.10.2025

 

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : BITMARCK GmbH, Essen, Allemagne.