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Freiwilliges Umtauschangebot Ureg 12/06/2009 Registre des entreprises allemand (publications de sociétés), Allemagne
Texte
Ernst Klett AGStuttgartDE000A0DRLK2 Teilschuldverschreibung 2005/2010UmtauschangebotFreiwilliges Umtauschangebot
Fax 089/22 89 350 Freiwilliges öffentliches Tauschangebot der Ernst Klett AG, Stuttgart, an die Inhaber der Teilschuldverschreibung der Ernst Klett AG, Stuttgart 1. Tauschangebot Die Ernst Klett AG unterbreitet allen Inhabern der Teilschuldverschreibungen 2005/2010 das Angebot, jeweils 1 Teilschuldverschreibung 2005/2010 im Nennbetrag zu je EUR 1.000,00 (ISIN DE000A0DRLK2) in jeweils 1 Teilschuldverschreibung 2009/2014 im Nennbetrag zu je EUR 1.000,00 ( ISIN DE000A0Z1KL9) zuzüglich Stückzinsen für den Zeitraum 1.2.2009 bis 14.6.2009 in Höhe von EUR 25,69863013 pro Teilschuldverschreibung zu tauschen. Die zum Tausch angebotenen Teilschuldverschreibungen 2009/2014 sind ab dem 15.6.2009 zinsberechtigt. Die interessierten Inhaber der Teilschuldverschreibung 2005/2010 der Ernst Klett AG werden gebeten, das Tauschangebot nach Beginn der Angebotsfrist sobald als möglich anzunehmen. Die Annahme muss in der Zeit vom 18. Juni 2009 bis spätestens 26. Juni 2009 gegenüber der jeweiligen Depotbank schriftlich erklärt werden. 2. Informationen zur Ernst Klett AG Die Ernst Klett AG in Stuttgart mit ihren Tochtergesellschaften ist eines der größten deutschen Bildungsunternehmen. Die Produkte der Klett Gruppe reichen vom klassischen Schulbuch bis zu modernsten interaktiven Lernhilfen, von Fachliteratur bis zur schönen Literatur. Darüber hinaus ist die Klett Gruppe ein führender privater Anbieter von Bildungs- und Weiterbildungsdienstleistungen. 3. Gründe für das Tauschangebot Die Ernst Klett AG möchte den Eigentümern der Inhaberschuldverschreibung aus 2005 die Möglichkeit bieten den sehr attraktiven Kupon in Höhe von 7% bis ins Jahr 2014 zu verlängern. 4. Einzelheiten des Tauschangebots Die Ernst Klett AG unterbreitet allen Inhabern der Teilschuldverschreibungen 2005/2010 das Angebot, jeweils 1 Teilschuldverschreibung 2005/2010 im Nennbetrag zu je EUR 1.000,00 in jeweils 1 Teilschuldverschreibung 2009/2014 im Nennbetrag zu je EUR 1.000,00 zuzüglich einer Zuzahlung in bar in Höhe von EUR 25,69863013 (entspricht dem Stückzins in der Zinsperiode 1.2.2009 - 14.6.2009 ) zu tauschen. 5. Weitere Annahmefrist Die Ernst Klett AG behält sich eine Verlängerung der Annahmefrist ausdrücklich vor. Eine Verlängerung der Annahmefrist wird die Gesellschaft unverzüglich und vor Ablauf der Annahmefrist durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Ernst Klett AG (www.klett-gruppe.de) veröffentlichen. 6. Durchführung des Tauschangebots Reuschel & Co. Kommanditgesellschaft fungiert als Abwicklungsstelle für das vorliegende Tauschangebot. 6.1. Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen 2005/2010 der Ernst Klett AG können dieses Tauschangebot nur dadurch annehmen, dass sie innerhalb der Annahmefrist
Weitere Erklärungen annehmender Inhaber der Teilschuldverschreibungen Mit der Erklärung der Annahme des Tauschangebots a) weisen die annehmenden Inhaber der Teilschuldverschreibung 2005/2010 der Ernst Klett AG ihre Depotbank an, die Teilschuldverschreibungen 2005/2010, für die sie das Tauschangebot annehmen wollen, zunächst in ihrem Depot zu belassen. Sofern sie das Tauschangebot angenommen haben, sind die zum Umtausch angemeldeten Teilschuldverschreibungen in die ISIN DE000A0Z1LV6 bei der Clearstream Banking AG umzubuchen und unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist der Reuschel & Co. Kommanditgesellschaft durch Übertragung auf das Konto 2021 bei der Clearstream Banking AG zur Übereignung an die Ernst Klett AG zur Verfügung zu stellen; b) beauftragen und bevollmächtigen die Inhaber der Teilschuldverschreibungen 2005/2010 der Ernst Klett AG Reuschel & Co. Kommanditgesellschaft (unter der Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB) alle zur Abwicklung dieses Tauschangebots erforderlichen Handlungen vorzunehmen sowie entsprechende Erklärung abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere der Übergang des Eigentums an den zum Tausch angemeldeten Teilschuldverschreibungen 2005/2010 auf die Ernst Klett AG herbeizuführen; c) weisen die annehmenden Inhaber der Teilschuldverschreibung 2005/2010 ihre Depotbank, etwaige Zwischenverwahrer der zum Tausch angemeldeten Teilschuldverschreibungen 2005/2010 der Ernst Klett AG sowie die Clearstream Banking AG an und ermächtigen diese, die Anzahl der im Konto der Depotbank der Clearstream Banking AG unter der ISIN DE000A0Z1LV6 ( zum Umtausch angemeldete Teilschuldverschreibungen) eingebuchten Teilschuldverschreibungen 2005/2010 börsentäglich Reuschel & Co. Kommanditgesellschaft mitzuteilen; d) übertragen die annehmenden Inhaber der Teilschuldverschreibungen 2005/2010 der Ernst Klett AG -vorbehaltlich des Ablaufs der Annahmefrist- die zum Tausch angemeldeten Teilschuldverschreibungen 2005/2010 auf die Ernst Klett AG mit der Maßgabe, dass die Übertragung Zug um Zug gegen die Übertragung einer entsprechenden Anzahl an Teilschuldverschreibungen 2009/2014 zuzüglich der entsprechenden Stückzinsen erfolgt; e) erklären die annehmenden Inhaber der Teilschuldverschreibungen 2005/2010, dass die zum Tausch angemeldeten Teilschuldverschreibungen 2005/2010 in ihrem Eigentum stehen sowie frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind: f ) erklären die annehmenden Inhaber der Teilschuldverschreibungen 2005/2010, dass das Tauschangebot als für alle von ihnen gehaltenen Teilschuldverschreibungen 2005/2010 angenommen gilt, wenn sie in der Annahmeerklärung keine genaue Zahl oder eine größere Zahl an Teilschuldverschreibungen 2005/2010 nennen, als sie tatsächlich halten; Rechtsfolge der Annahme Mit der Annahme dieses Tauschangebots kommt zwischen dem betreffenden Inhaber der Teilschuldverschreibung 2005/2010 und der Ernst Klett AG ein schuldrechtlicher Vertrag über den Tausch der zum Tausch angemeldeten Teilschuldverschreibungen 2005/2010 gegen die Teilschuldverschreibung 2009/2014 zuzüglich Stückzinsen nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Tauschangebots zustande. Abwicklung des Tauschangebots Die zur Annahme des Tauschangebots angemeldeten Teilschuldverschreibungen 2005/2010 verbleiben zunächst im Depot des Inhabers; sie werden in die ISIN DE000A0Z1LV6 umgebucht. Am 30.6.2009, nachdem die zum Tausch angemeldeten Teilschuldverschreibungen 2005/2010 Reuschel & Co. Kommanditgesellschaft zur Verfügung gestellt worden sind, wird Reuschel & Co. Kommanditgesellschaft als Umtauschtreuhänderin für die annehmenden Inhaber der Teilschuldverschreibungen 2005/2010 die zum Tausch angemeldeten Teilschuldverschreibungen 2005/2010 auf die Ernst Klett AG Zug um Zug zuzüglich Stückzinsen übertragen. Die Ernst Klett AG Teilschuldverschreibungen 2009/2014 werden den Depotbanken zur Weiterleitung an die vormaligen Inhaber der zum Tausch angemeldeten Teilschuldverschreibungen 2005/2010 gutgeschrieben. Mit der Gutschrift der Ernst Klett AG Teilschuldverschreibungen 2009/2014 hat die Ernst Klett AG die Verpflichtung zur Leistung der Ernst Klett AG Teilschuldverschreibungen 2009/2014 erfüllt. Kosten, Provisionen und Spesen Der Tausch der Teilschuldverschreibungen 2005/2010 im Rahmen dieses Tauschangebots ist für die Inhaber der Teilschuldverschreibungen 2005/2010 kosten-, provisions- und spesenfrei. 7. Bedingungen Dieses Tauschangebot steht unter keinen Bedingungen. 8. Steuern Der Umtausch der Teilschuldverschreibungen 2005/2010 in die Teilschuldverschreibungen 2009/2014 ist steuerlich wie ein Verkauf der Teilschuldverschreibungen 2005/2010 zu beurteilen. 9. Anwendbares Recht Dieses Tauschangebot, seine Annahme, die durch die Annahme zustande gekommenen Tausch- und die Übertragungsverträge sowie all mit diesem Tauschangebot zusammenhängenden Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Erklärungen zwischen den Anleiheinhabern, der Annahmestelle und/oder den Depotbanken unterliegen deutschem Recht.
Stuttgart, im Juni 2009 Der Vorstand
Technische Richtlinien Reuschel & Co. Kommanditgesellschaft teilt ergänzend mit:
Zuzahlung: EUR 25,69863013 Stückzinsen pro Teilschuldverschreibung (Altgattung)
Ergebnismeldungen:
Mit der Umbuchung der Ernst Klett-Teilschuldverschreibungen erklärt sich die jeweilige Depotbank zugleich zur Offenlegung der Bestände durch CBF an Reuschel & Co. Kommanditgesellschaft bereit. Rücktrittsrecht: Ein Rücktrittsrecht wird nicht gewährt. Übertragungsnachfrist: Eine Übertragungsnachfrist wird nicht gewährt. Übertragung und Gegenleistung
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Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Ernst Klett AG, Stuttgart, Allemagne.