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Bekanntmachung der Geschäftsführung der Kraft Foods Deutschland Holding GmbH über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats analog § 97 Abs. 1 AktG Ureg22/07/2015 German Company Register, Allemagne
Texte
Mondelez Deutschland GmbHBremenBekanntmachung der Geschäftsführung der Kraft Foods Deutschland Holding GmbH über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats analog § 97 Abs. 1 AktGDie Geschäftsführung der Mondelez Deutschland GmbH (zuvor firmierend unter Kraft Foods Deutschland Holding GmbH), mit Sitz in Bremen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 11373 (" Gesellschaft"), ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Derzeit besteht bei der Gesellschaft ein Aufsichtsrat, der sich nach dem Mitbestimmungsgesetz aus insgesamt 12 Mitgliedern zusammensetzt. Infolge von Umstrukturierungen beschäftigt die Gesellschaft inzwischen in der Regel weniger als 2001 Arbeitnehmer. Die Geschäftsführung der Gesellschaft ist daher der Ansicht, dass bei der Gesellschaft - mangels Anwendbarkeit der Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes sowie des Drittelbeteiligungsgesetzes - kein Aufsichtsrat mehr zu bilden ist. Wenn nicht Antragsberechtigte analog § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das analog § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht - das Landgericht Bremen - anrufen, wird der bestehende Aufsichtsrat der Gesellschaft entfallen und kein neuer Aufsichtsrat mehr gebildet.
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Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Mondelez Deutschland GmbH, Bremen, Allemagne.