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Entrée corrective d’office à lfd. N° 4 Par résolution de l’Assemblée générale annuelle du 17.10.2000, le ... Hrcdd25/10/2004 German Trade Register daily updates, Allemagne

Texte

Nummer der Eintragung

a) Firma

b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen

c) Gegenstand des Unternehmens

Grund- oder Stammkapital

a) Allgemeine Vertretungsregelung

b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis

Prokura

a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag

b) Sonstige Rechtsverhältnisse

a) Tag der Eintragung

b) Bemerkungen

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b) Von Amts wegen berichtigend eingetragen zu lfd. Nr. 4 Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.10.2000 ist die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.09.2005 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 9.750.000,00 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt höchstens jedoch um 9.750.000,00 Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in das die jeweilige Ausgabe fällt, am Gewinn teil. Von Amts wegen berichtigend eingetragen zu lfd. Nr. 4 Die persönlich haftende Gesellschafterin ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Kommanditaktionäre ganz oder teilweise auszuschließen - bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bis zu einem Betrag von insgesamt 1.950,000,00 Euro - berechnet unter Berücksichtigung etwaiger Bezugsrechtsausschlüsse im Rahmen einer Weiterveräußerung erworbener eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 AktG-, um die neuen Aktien zu einem Platzierungspreis auszugeben, der den Börsenpreis der bereits böresennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Platzierungspreises nicht wesentlich unterschreitet, bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmensbeteiligungen oder Unternehmen im Rahmen des Unternehmensgegenstandes gem. § 2 dieser Satzung, - oder um innerhalb von 30 Tagen nach der erstmaligen Notierung der Aktien der Gesellschaft an einer in- oder ausländischen Börse bis zu 500.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) zur Deckung der dem Konsortialführer anlässlich des Börsenganges der Gesellschaft eingeräumten Mehrzuteilungsoption an den Konsortialführer zur Verfügung zu stellen. Soweit die persönlich haftende Gesellschafterin von den vorgenannten Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss keinen Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht der Kommanditaktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates nur für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. a) Satzung vom 26.02.2000 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss des Aufsichtsrates vom 04.10.2004 geändert.

a) 25.10.2004 Raddatz a) 25.10.2004 Raddatz

b) Aufgrund fehlerhafter Umschreibung von Amts wegen ergänzt.

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, Dortmund, Allemagne.

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