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Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz (AktG) Ureg16/05/2025 German Company Register, Allemagne

Texte

freenet AG

Büdelsdorf

ISIN DE000A0Z2ZZ5
WKN A0Z2ZZ

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz (AktG)

Die ordentliche Hauptversammlung hat am 13. Mai 2025 unter Tagesordnungspunkt 9, Ziffer 9.1 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 13. Mai 2030 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen") zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern der Schuldverschreibungen u. a. Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen zu gewähren ("Ermächtigung"). Der Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen, die im Rahmen der Ermächtigung begeben werden können, darf EUR 594.500.000,00 nicht übersteigen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Die Schuldverschreibungen können auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts begeben werden. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 1. April 2025 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 9.1 auszuschließen. Der Ermächtigungsbeschluss wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Kiel hinterlegt.

Die ordentliche Hauptversammlung hat am 13. Mai 2025 ferner unter Tagesordnungspunkt 9, Ziffer 9.2 beschlossen, das Grundkapital ausschließlich zum Zwecke der Ausgabe von neuen Aktien, die gewährt werden, um Wandlungs- bzw. Optionsrechte und -pflichten sowie Aktienlieferungsrechte aus Schuldverschreibungen zu erfüllen, die unter der Ermächtigung begeben werden, bedingt um bis zu EUR 11.890.000,00 zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2025). Das Bedingte Kapital 2025 bedarf zu seiner Wirksamkeit noch der Eintragung in das Handelsregister. Mit Eintragung des Bedingten Kapitals 2025 in das Handelsregister beginnt auch die Laufzeit der Ermächtigung.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der zu Tagesordnungspunkt 9 der Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschaft im Bundesanzeiger am 1. April 2025 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

 

Büdelsdorf, im Mai 2025

freenet AG

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : freenet AG, Büdelsdorf, Allemagne.