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Haupt-/Mitgliederversammlung Ureg 30/05/2018 Registre des entreprises allemand (publications de sociétés), Allemagne
Texte
VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.Hannover
ordentliche Mitgliederversammlung
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| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. für das Geschäftsjahr 2017 nebst Lagebericht des Vorstands und Bericht des Aufsichtsrats |
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| 2. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 nebst Konzernlagebericht |
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| 3. |
Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
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| 4. |
Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
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| 5. |
Wahl zum Aufsichtsrat Die Amtszeit des von der Mitgliederversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieds
endet mit Beendigung dieser ordentlichen Mitgliederversammlung. Gemäß § 189 Absatz 2 S. 2 VAG setzt sich der Aufsichtsrat ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern zusammen, welche die Mitgliederversammlung als oberste Vertretung der Gesellschaft wählt. Die Wahl erfolgt nach § 6 Ziff. 2 der Satzung für einen Zeitraum, der mit der Annahme der Wahl und dem Ende der Mitgliederversammlung, in der die Wahl erfolgte, beginnt und mit dem Schluss der ordentlichen Mitgliederversammlung endet, die über die Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Nach § 6 Ziff. 5 der Satzung ist die Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds unabhängig von dem Bestellungszeitraum gemäß § 6 Ziff. 2 der Satzung auf den Schluss derjenigen ordentlichen Mitgliederversammlung, die der Vollendung des 75. Lebensjahres des betreffenden Mitglieds nachfolgt, beschränkt. Die Wiederwahl ist zulässig. Der Aufsichtsrat schlägt
zur Wahl vor. Die Mitgliederversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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| 6. |
Beschluss über die Beitragsanpassung in der Wohngebäudeversicherung Wohngebäudeversicherungen, denen Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung zugrunde liegen, die eine Beitragsanpassungsklausel enthalten, sollen aufgrund des negativen Ertragsverlaufs ab dem 01. Dezember 2018 mit Wirkung zum Beginn der nächsten Versicherungsperiode mit profitabilitätsoptimierten Anpassungssätzen zwischen 4 % und 8 % erhöht werden. Im Durchschnitt werden die Bestandsbeiträge um 5,7 % erhöht. Ein Teilbestand der Sparte, dem die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung VGB 88 zugrunde liegen, die keine Beitragsanpassungsklausel enthalten, weist für das Jahr 2017 eine Combined Ratio (CR) von
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Versicherungsbeiträge für Wohngebäudeversicherungen, denen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung VGB 88 zugrunde liegen, die keine Beitragsanpassungsklausel enthalten, gemäß § 17 Ziff. 2 der Satzung ab dem 01. Dezember 2018 mit Wirkung zum Beginn der nächsten Versicherungsperiode um 8 % zu erhöhen. |
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| 7. |
Beschluss über die Beitragsanpassung in der Privaten Haftpflichtversicherung Private Haftpflichtversicherungen, denen Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung zugrunde liegen, die eine Beitragsanpassungsklausel enthalten, sollen aufgrund der durch eine Treuhänderfeststellung möglichen Beitragsanpassung ab dem 01. Juli 2018 mit Wirkung zum Beginn der nächsten Versicherungsperiode mit profitabilitätsoptimierten Anpassungssätzen zwischen 2 % und 10 % erhöht werden. Im Durchschnitt werden die Bestandsbeiträge um 5,5 % erhöht. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollen die Privaten Haftpflichtversicherungen, denen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung AHB H001 zugrunde liegen, die keine Beitragsanpassungsklausel enthalten, gemäß § 17 Ziff. 2 der Satzung um 4 % erhöht werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Versicherungsbeiträge für Private Haftpflichtversicherungen, denen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung AHB H001 zugrunde liegen, die keine Beitragsanpassungsklausel enthalten, gemäß § 17 Ziff. 2 der Satzung mit Wirkung zum 01. Januar 2019 um 4 % zu erhöhen. |
Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist gemäß § 9 Ziff. 3 der Satzung spätestens am siebten Kalendertag vor dem Tag der Mitgliederversammlung - diesen nicht mitgerechnet - der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. an ihrem Sitz (Hauptverwaltung) schriftlich anzumelden. Zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung kann vor Beginn der Mitgliederversammlung die Legitimation des Mitglieds durch Vorlage eines Mitgliederausweises, des Original-Versicherungsscheines oder in sonstiger Weise verlangt werden.
Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist berechtigt, wer zu dieser Zeit Mitglied ist und das Stimmrecht hat. Voraussetzung für das Stimmrecht ist, dass alle fälligen Beiträge gezahlt sind. Auf je volle EUR 5.000,00 der für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr gezahlten Beiträge entfällt eine Stimme.
Unabhängig von der Höhe des Beitrags hat jedes Mitglied mindestens eine Stimme, höchstens jedoch fünfzehn Stimmen.
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden, der Mitglied der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. sein muss. Die schriftliche Vollmacht muss spätestens am siebten Kalendertag vor dem Tag der Mitgliederversammlung - diesen nicht mitgerechnet - der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. an ihrem Sitz (Hauptverwaltung) zugegangen sein. Ein Bevollmächtigter kann höchstens vier Mitglieder vertreten und einschließlich der eigenen nicht mehr als fünfzehn Stimmen.
Im Übrigen wird auf die Satzungsbestimmungen verwiesen.
Hannover, den 30. Mai 2018
VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.
Der Vorstand
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung VVaG, Hanovre, Allemagne.