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Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG Ureg15/08/2024 German Company Register, Allemagne
Texte
acardo Group AGDortmundAmtsgericht Dortmund, HRB 15280Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktGDie Vectron Systems AG, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Münster, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 10502 hat der acardo group AG gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar, ohne Hinzurechnungen nach § 20 Abs. 2 AktG, sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien der acardo group AG gehört als auch eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der acardo group AG. Die Arrow HoldCo GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 133907 hat der acardo group AG gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien der acardo group AG gehört als auch eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der acardo group AG. Gemäß § 20 Abs. 1 S.2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG sind der Arrow HoldCo GmbH die von der Vectron Systems AG gehaltenen Aktien der acardo group AG zuzurechnen. Die Source Ltd., eine Gesellschaft nach maltesischem Recht, eingetragen im Malta Business Registry unter C 64916, hat der acardo group AG gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien der acardo group AG gehört als auch eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der acardo group AG. Gemäß § 20 Abs. 1 S.2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG sind der Source Ltd. die von der Vectron Systems AG gehaltenen Aktien der acardo group AG zuzurechnen. Die Credorax, Inc., eine Gesellschaft nach dem Recht der Britischen Jungferninseln, eingetragen im Registry of Corporate Affairs unter Nr. 1384200, hat der acardo group AG gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien der acardo group AG gehört als auch eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der acardo group AG. Gemäß § 20 Abs. 1 S.2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG sind der Credorax, Inc., die von der Vectron Systems AG gehaltenen Aktien der acardo group AG zuzurechnen. Die Shift4 (BVI) Ltd., eine Gesellschaft nach dem Recht der Britischen Jungferninseln, eingetragen im Registry of Corporate Affairs unter Nr. 2092181, hat der acardo group AG gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien der acardo group AG gehört als auch eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der acardo group AG. Gemäß § 20 Abs. 1 S.2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG sind der Shift4 (BVI) Ltd. die von der Vectron Systems AG gehaltenen Aktien der acardo group AG zuzurechnen. Die Shift4 Payments, LLC, eine Gesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware, eingetragen in der Division of Corporations of the Department of State of Delaware unter Nr. 5504461, hat der acardo group AG gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien der acardo group AG gehört als auch eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der acardo group AG. Gemäß § 20 Abs. 1 S.2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG sind der Shift4 Payments, LLC die von der Vectron Systems AG gehaltenen Aktien der acardo group AG zuzurechnen. Die Rook Holdings, Inc., eine Gesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware, eingetragen in der Division of Corporations of the Department of State of Delaware unter Nr. 5504469, hat der acardo group AG gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien der acardo group AG gehört als auch eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der acardo group AG. Gemäß § 20 Abs. 1 S.2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG sind der Rook Holdings, Inc. die von der Vectron Systems AG gehaltenen Aktien der acardo group AG zuzurechnen. Die Shift4 Payments, Inc., eine Gesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware, eingetragen in der Division of Corporations of the Department of State of Delaware unter Nr. 5504461, hat der acardo group AG gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien der acardo group AG gehört als auch eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der acardo group AG. Gemäß § 20 Abs. 1 S.2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG sind der Shift4 Payments, Inc. die von der Vectron Systems AG gehaltenen Aktien der acardo group AG zuzurechnen. Herr Jared Isaacman, Easton, PA 18045, USA, hat der acardo group AG gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien der acardo group AG gehört als auch eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) an der acardo group AG. Gemäß § 20 Abs. 1 S.2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG sind Herrn Isaacman die von der Vectron Systems AG gehaltenen Aktien der acardo group AG zuzurechnen.
Münster, im August 2024 acardo group AG Der Vorstand |
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : acardo group AG, Dortmund, Allemagne.