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Einladung außerordentlichen Hauptversammlung Ureg 25/02/2011 Registre des entreprises allemand (publications de sociétés), Allemagne
Texte
Pfleiderer AktiengesellschaftNeumarktWertpapierkennnummer: 676 474
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Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Absatz 1 AktG Der außerordentlichen Hauptversammlung wird angezeigt, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht. Der Hauptversammlung wird hierzu eine vorläufige ungeprüfte Bilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2010 vorgelegt. Diese kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.pfleiderer.com im Bereich "Investor Relations" unter dem Link "Hauptversammlung" abgerufen werden. Sie wird den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner wird sie in der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre ausliegen. Der Vorstand wird die Bilanz in der Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre haben in der Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts die Gelegenheit, hierzu Fragen zu stellen. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da sich dieser auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Absatz 1 AktG und die Erläuterung der Vorlage beschränkt. |
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Bericht des Vorstands über das Restrukturierungskonzept der Gesellschaft Der Vorstand wird das Restrukturierungskonzept der Gesellschaft in der Hauptversammlung darstellen und erläutern. Die Aktionäre haben in der Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts die Gelegenheit, hierzu Fragen zu stellen. Zu Tagesordnungspunkt 2 ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da sich dieser auf die Darstellung und Erläuterung des Restrukturierungskonzepts beschränkt. |
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| 3. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Herr Friedhelm Päfgen hat sein Amt als Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2010 niedergelegt. Das Amtsgericht Nürnberg - Registergericht - hat auf Antrag des Vorstands und des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft durch Beschluss vom 1. Februar 2011 Herrn Herbert Noichl anstelle von Herrn Friedhelm Päfgen für eine Amtszeit bis zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft bestellt. Ferner hat Herr Christopher von Hugo sein Amt als Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 17. Februar 2011 niedergelegt. Das Amtsgericht Nürnberg - Registergericht - hat auf Antrag des Vorstands und von Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft durch Beschluss vom 17. Februar 2011 Herrn Dr. Stephan Brock anstelle von Herrn Christopher von Hugo für eine Amtszeit bis zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft bestellt. Durch Wahlbeschluss der Hauptversammlung sollen neue Aufsichtsratsmitglieder anstelle der genannten vorzeitig ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre gewählt werden. Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 96 Absatz 1, § 101 Absatz 1 AktG i.V.m. § 1 Absatz 1, § 5 Absatz 1, § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, Absatz 2 Nr. 1 MitbestG und § 8 Absatz 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes zu wählenden Mitgliedern. Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Nominierungsausschusses vor, Herrn Herbert Noichl,
und Herrn Dr. Stephan Brock,
für die restliche Amtszeit der ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder Friedhelm Päfgen und Christopher von Hugo, d. h. für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 beschließt, als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Herr Herbert Noichl übt die nachstehenden Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus:
Herr Dr. Stephan Brock übt keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus. |
Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Anmeldung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens bis Donnerstag, den 31. März 2011, bis 24:00 Uhr bei der Gesellschaft unter der unten angegebenen Anschrift eingegangen ist.
Innerhalb des Zeitraums vom Beginn des 4. April 2011 bis zum Schluss der Hauptversammlung werden gemäß § 18 der Satzung keine Eintragungen im Aktienregister vorgenommen. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist gegenüber der Gesellschaft daher der am Ende des 3. April 2011 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Veräußerungen und Erwerbe von Aktien, die bis zu diesem Stichtag nicht im Aktienregister eingetragen worden sind, haben gegenüber der Gesellschaft keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts.
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der Pfleiderer Aktiengesellschaft
schriftlich unter der Anschrift
Pfleiderer Aktiengesellschaft
"außerordentliche Hauptversammlung"
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder fernschriftlich unter der Telefax-Nummer 089 / 210 27 288
oder per E-Mail unter der Adresse meldedaten@haubrok-ce.de
oder elektronisch unter Nutzung des Internet-Service durch Eingabe auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.pfleiderer.com im Bereich "Investor Relations" unter dem Link "Hauptversammlung"
anmelden.
Den Online-Zugang zum Internet-Service erhalten Aktionäre durch Eingabe ihres vollständigen Namens sowie ihrer Aktionärsnummer und des zugehörigen individuellen Internet-Codes, die sie den ihnen mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandten Unterlagen entnehmen können.
Die Einladung zur Hauptversammlung einschließlich der Tagesordnung sowie die Unterlagen zur Anmeldung und Vollmachtserteilung wird die Gesellschaft an die Aktionäre übersenden, die spätestens zu Beginn des 24. März 2011 im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf dem den Aktionären mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandten Anmelde- und Vollmachtsformular. Ferner können weitere Hinweise für die Anmeldung zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.pfleiderer.com im Bereich "Investor Relations" unter dem Link "Hauptversammlung" abgerufen werden.
Nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung werden den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten Eintrittskarten zur Hauptversammlung übersandt.
Verfahren für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. In diesem Fall haben sich die Bevollmächtigten rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den Aktionär anmelden zu lassen.
Sofern nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, eine andere nach Maßgabe von § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Absatz 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 KWG tätiges Unternehmen bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht der Textform (§ 126b BGB). Dasselbe gilt für den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft und einen eventuellen Widerruf der Vollmacht.
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Pfleiderer Aktiengesellschaft auch schriftlich per Post unter der oben genannten Anschrift, fernschriftlich unter der oben genannten Telefax-Nummer oder per E-Mail unter der oben genannten E-Mail-Adresse übermittelt werden. Die genannten Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll oder wenn der Widerruf einer erteilten Vollmacht gegenüber der Gesellschaft erklärt werden soll.
Für die Erteilung und den Nachweis einer Vollmacht kann das den Aktionären mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandte Anmelde- und Vollmachtsformular verwendet werden. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.pfleiderer.com im Bereich "Investor Relations" unter dem Link "Hauptversammlung" abgerufen oder kann unter der oben genannten Postanschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse kostenfrei angefordert werden.
Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, anderen nach Maßgabe von § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, oder Finanzdienstleistungsinstituten oder nach § 53 Absatz 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 KWG tätigen Unternehmen ist von diesen nachprüfbar festzuhalten und unterliegt im Übrigen den gesetzlichen Bestimmungen des § 135 AktG. Die genannten Institutionen und Personen können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung zusätzliche Anforderungen vorsehen.
Kreditinstitute sowie die nach § 135 Absatz 8 AktG und § 135 Absatz 10, § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellten Institutionen und Personen dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur auf Grund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Dabei bitten wir zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen die Aktionäre Weisung erteilen, und dass sie weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Die Vollmachten nebst Weisungen können bis Mittwoch, den 6. April 2011, bis 24:00 Uhr (Eingang) schriftlich per Post unter der oben genannten Anschrift, fernschriftlich unter der oben genannten Telefax-Nummer, per E-Mail unter der oben genannten E-Mail-Adresse oder elektronisch über den oben genannten Internet-Service zur Hauptversammlung übermittelt werden. Die Vollmachts- und Weisungserteilung kann unter Verwendung des den Aktionären hierfür mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandten Formulars erfolgen.
Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung finden sich auf dem den Aktionären mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandten Anmelde- und Vollmachtsformular. Ferner können weitere Hinweise für die Erteilung von Vollmachten auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.pfleiderer.com im Bereich "Investor Relations" unter dem Link "Hauptversammlung" abgerufen werden.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft auf 58.658.700 Stückaktien, die 58.658.700 Stimmen gewähren.
Rechte der Aktionäre
Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre der Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 2.932.935 Aktien der Gesellschaft) oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 (dies entspricht 195.313 Aktien der Gesellschaft) erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sind schriftlich an den Vorstand der Pfleiderer Aktiengesellschaft zu richten und müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Montag, den 7. März 2011, bis 24:00 Uhr zugehen.
Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sind an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
Vorstand der
Pfleiderer Aktiengesellschaft
"außerordentliche Hauptversammlung"
Ingolstädter Straße 51
92318 Neumarkt
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.pfleiderer.com im Bereich "Investor Relations" unter dem Link "Hauptversammlung" zugänglich gemacht. Ferner werden sie den Aktionären zugesandt, die die Mitteilung der Einberufung der Hauptversammlung verlangen oder die spätestens zu Beginn des 24. März 2011 im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Absatz 1, § 127 AktG
Aktionäre der Gesellschaft können der Gesellschaft nach § 126 Absatz 1 AktG Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie nach § 127 AktG Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übersenden.
Gegenanträge nach § 126 Absatz 1 AktG müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht einen Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht deren Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort enthält. Der Vorstand braucht einen Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern ferner dann nicht zugänglich zu machen, wenn ihm keine Angaben zur Mitgliedschaft der Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten beigefügt sind.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
Pfleiderer Aktiengesellschaft
"außerordentliche Hauptversammlung"
Ingolstädter Straße 51
92318 Neumarkt
Telefax: 0 91 81 / 28 - 6 06
E-Mail: Hauptversammlung@pfleiderer.com
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären der Gesellschaft, einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.pfleiderer.com im Bereich "Investor Relations" unter dem Link "Hauptversammlung" nur zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft bis zum Mittwoch, den 23. März 2011, bis 24:00 Uhr zugehen.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG
Aktionäre der Gesellschaft können in der Hauptversammlung vom Vorstand nach § 131 Absatz 1 AktG Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Absatz 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Ist einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden, so ist sie jedem anderen Aktionär auf dessen Verlangen in der Hauptversammlung zu geben, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist.
Das Auskunftsrecht der Aktionäre kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden. Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken und insbesondere den zeitlichen Rahmen der Versammlung, der Aussprache zu den einzelnen Verhandlungsgegenständen sowie des einzelnen Frage- und Redebeitrags angemessen festsetzen.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den vorgenannten Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 1 AktG können auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.pfleiderer.com im Bereich "Investor Relations" unter dem Link "Hauptversammlung" abgerufen werden.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Die Informationen zur Hauptversammlung nach § 124a AktG, insbesondere die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, können auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.pfleiderer.com im Bereich "Investor Relations" unter dem Link "Hauptversammlung" abgerufen werden.
Catering
Auf der Hauptversammlung wird keine Verpflegung bereitgestellt.
Neumarkt, im Februar 2011
Pfleiderer Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : PCF GmbH, Neumarkt i. d. Oberpfalz, Allemagne.