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Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Aus-schluss des Bezugs- und Andienungsrechts der … Ureg27/05/2026 German Company Register, Allemagne

Texte

SAF-HOLLAND SE

Bessenbach

ISIN: DE000SAFH001
WKN: SAFH00

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts der Aktionäre)

Die ordentliche Hauptversammlung der SAF-HOLLAND SE vom 21. Mai 2026 hat unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, der Gesellschaft eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zu erteilen.

Der Erwerb bzw. die Verwendung eigener Aktien kann im Rahmen des Ermächtigungsbeschlusses unter Ausschluss des Andienungsrechts bzw. des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gilt bis zum 20. Mai 2028.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der am 02. April 2026 im Bundesanzeiger zu Tagesordnungspunkt 7 der ordentlichen Hauptversammlung der SAF-HOLLAND SE vom 21. Mai 2026 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

 

Bessenbach, im Mai 2026

SAF-HOLLAND SE

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : SAF-HOLLAND SE, Bessenbach, Allemagne.