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Bekanntmachung der Geschäftsführung der Rheinmetall Electronics GmbH über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 97 Abs. 1 AktG i.V.m. § 6 Abs. 2 MitbestG Ureg25/03/2026 German Company Register, Allemagne

Texte

Rheinmetall Electronics GmbH

Bremen

Amtsgericht Bremen, HRB 9659 HB

Bekanntmachung der Geschäftsführung der Rheinmetall Electronics GmbH über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
gemäß § 97 Abs. 1 AktG i.V.m. § 6 Abs. 2 MitbestG

Die Geschäftsführung der Rheinmetall Electronics GmbH mit Sitz in Bremen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 9659 HB (die „Gesellschaft“), ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht mehr nach den für ihn maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist.

Nach Auffassung der Geschäftsführung ist der Aufsichtsrat der Gesellschaft nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 MitbestG i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG zusammenzusetzen, also aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer.

Wenn nicht Antragsberechtigte im Sinne des § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen, setzt sich der Aufsichtsrat nach den vorgenannten Vorschriften zusammen.

 

Bremen, 18. März 2026

Rheinmetall Electronics GmbH

Die Geschäftsführung

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Rheinmetall Electronics GmbH, Bremen, Allemagne.