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Hauptversammlung Ureg23/07/2014 German Company Register, Allemagne
Texte
agens GmbH & Co. KGaAEllerau
Tagesordnung der Hauptversammlung am 08. August 2014
zu Ziffer 4 der Tagesordnung
Wir weisen auf 1 AktG § 175 (2) hin: "Der Jahresabschluss und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind von der Einberufung an in dem Geschäftsraum der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auszulegen. Auf Verlangen ist jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift der Vorlagen zu erteilen." Wenn Sie ein Exemplar der o. g. Unterlagen wünschen, dann fordern Sie bitte die elektronischen Unterlagen per E-Mail unter nele.ott@agens.com vorab an. Teilnahmebedingungen Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der im Aktienregister verzeichnete Aktienbestand maßgeblich. Bei ordnungsgemäß nachgewiesenen Veränderungen des Aktienbestandes gegenüber dem vorliegenden Aktienregister besteht ebenfalls Teilnahme- und Stimmrecht. Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. In diesem Fall sind die Bevollmächtigten rechtzeitig anzumelden. Die schriftliche Vollmachterteilung kann auch per Telefax nachgewiesen werden. Die agens GmbH & Co. KGaA behält sich vor, im Einzelfall die Vorlage der Originalvollmacht zu verlangen.
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Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : agens GmbH & Co. KGaA, Hambourg, Allemagne.
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