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Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG - (Beschlussfassung über Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts Ureg18/02/2025 German Company Register, Allemagne

Texte

Siemens Aktiengesellschaft

Berlin und München

WKN 723610 / ISIN DE0007236101

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
(Beschlussfassung über Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung
eigener Aktien unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts)

Die ordentliche Hauptversammlung der Siemens Aktiengesellschaft hat am 13. Februar 2025 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 12. Februar 2030 eigene Aktien, auch unter Einsatz von Derivaten, zu erwerben und zu verwenden, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung am 11. Dezember 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkte 10 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts) und 11 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts). Die aufgrund dieser oder früher erteilten Ermächtigungen erworbenen Aktien können unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

 

Berlin und München, im Februar 2025

Siemens Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Siemens AG, Munich, Allemagne.