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Einladung zur Hauptversammlung Ureg29/04/2011 German Company Register, Allemagne
Texte
Bausparkasse Mainz AktiengesellschaftMainzWertpapier-Kenn-Nr.: 801 870 (ISIN DE 000 801 870 6)Einladung zur Hauptversammlungam 8. Juni 2011 um 13:30 UhrAtrium Hotel Mainz
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010, des Lageberichts und des Berichts
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 19. April 2011 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt keinen Beschluss zu fassen. |
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Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses von 117.579,41 EUR und des Gewinnvortrages von 133.555,71 EUR beträgt der Bilanzgewinn 251.135,12 EUR. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, über die Verwendung des Bilanzgewinns wie folgt zu beschließen:
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2010 zu erteilen. |
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Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Mit Ablauf der Hauptversammlung am 22.06.2010 haben Herr Dr. Heinz Lehna, Herr Jürgen List und Herr Bernd Jansen ihr Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Herr Peter Thomas, Herr Matthias Kreibich und Herr Jürgen Lukas wurden in der Hauptversammlung 2010 an deren Stelle neu in den Aufsichtsrat gewählt. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, über die Entlastung der im Jahr 2010 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats gesondert abzustimmen. |
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| 5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen. |
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| 6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Herr Peter Thomas und Herr Matthias Kreibich wurden von der Hauptversammlung im vergangenen Jahr für die restlichen Amtszeiten der ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder, Dr. Heinz Lehna und Jürgen List, in den Aufsichtsrat der BKM gewählt. Die Amtszeiten von Herrn Thomas und Herrn Kreibich enden mit Beendigung der diesjährigen Hauptversammlung, am 8. Juni 2011. Der Aufsichtsrat schlägt vor,
für die Amtszeit von fünf Jahren, d.h. für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Herr Thomas ist Mitglied in folgenden Aufsichtsräten:
Herr Kreibich ist Mitglied in folgenden Aufsichtsräten:
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96, 101 Aktiengesetz in Verbindung mit §§ 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz und § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Personen zusammen, von denen vier von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Die Gesamtzahl der Aktien zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt 540.000 Stück. Die Gesamtzahl der Stimmrechte, die zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ausgeübt werden können, beträgt 540.000 Stimmen.
Zugänglich gemachte Unterlagen
Vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an bis zu deren Beendigung sind in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft, Kantstr. 1, 55122 Mainz , zu den üblichen Geschäftszeiten folgende Unterlagen für die Aktionäre zur Einsicht ausgelegt:| • |
der Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang für das Geschäftsjahr 2010, |
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der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010, |
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der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2010, sowie |
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der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010. |
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der Gesellschaft zur Einsichtnahme ausgelegt.
Die vorgenannten Unterlagen sind auch im Geschäftsbericht 2010 enthalten, der vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft auf http://www.bkm.de/unternehmen/investor-relations/geschaeftsbericht-zwischenbilanz/ abgerufen werden kann.
Teilnahme an der Hauptversammlung 2011
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d.h. Mittwoch, den 18. Mai 2011, 0:00 Uhr, beziehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes bedarf der Textform und muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse spätestens am 1. Juni 2011 zugehen.
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Bausparkasse Mainz AG
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Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Insbesondere haben Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag für Inhalt und Umfang des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des Veräußerers keine Bedeutung.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in angemessener Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären Eintrittskarten mit Vollmachts- und Weisungsformular für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.
Hinweise zur Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes.
Wenn weder ein Kreditinstitut, noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, sind Vollmachten schriftlich zu erteilen. Der Widerruf der Bevollmächtigung und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten steht folgende Adresse zur Verfügung:
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Bausparkasse Mainz Aktiengesellschaft
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Als Service bietet die Gesellschaft ihren rechtzeitig angemeldeten Aktionären an, dass sie sich nach Maßgabe erteilter Weisungen durch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung ihres Stimmrechts vertreten lassen können. Hierzu bitten wir um Übersendung der Eintrittkarte mit dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Vollmachts- und Weisungsformular. Der von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter wird die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihm erteilten Weisungen ausüben; er ist auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt.
Wir bitten zu beachten, dass die Stimmrechtsvertretung durch den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter nur wirksam ist, wenn die Eintrittskarte nebst Vollmachts- und Weisungsformular bis einschließlich 7. Juni 2011 in vorbezeichneter Weise, d.h. schriftlich, unter folgender Anschrift zugegangen ist:
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Bausparkasse Mainz Aktiengesellschaft
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Weitere Informationen zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Stimmrechtsvertretung sowie zu dem Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft stehen den Aktionären unter der Internetadresse http://www.bkm.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/ zur Verfügung oder können werktags zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0)6131 / 303-141 angefordert werden.
Anträge nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteil zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anderen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 14. Mai 2011, zugehen. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (also mindestens seit dem 7. März 2011) Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. Entsprechendes Verlangen richten Sie bitte an folgende Adresse:
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Bausparkasse Mainz Aktiengesellschaft
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Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.bkm.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/ bekannt gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG
Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft ausschließlich zu richten an:
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Bausparkasse Mainz AG
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Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens 24. Mai 2011, unter dieser Adresse eingegangenen Gegenanträge und eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung werden den Aktionären im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter http://www.bkm.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich gemacht.
Das Recht jedes Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt auch ohne vorherige Übersendung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Auch vorab zugänglich gemachte Gegenanträge müssen während der Hauptversammlung nochmals mündlich gestellt werden.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Sätze sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet werden muss und der Vorstand den Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich machen muss, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Vorgeschlagenen angibt.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich grundsätzlich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, auch hier ist aber Voraussetzung, dass die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Weitergehende Erläuterungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge von Aktionären und weitere zahlreiche Informationen zur Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter:
http://www.bkm.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/
Mainz, 19. April 2011
Bausparkasse Mainz Aktiengesellschaft
DER VORSTAND
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Bausparkasse Mainz AG, Mainz, Allemagne.