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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Ureg06/05/2024 German Company Register, Allemagne

Texte

AdCapital AG

Tuttlingen

Wertpapier-Kennnummer: 521 450
ISIN: DE0005214506

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 18. Juni 2024


Überblick über die Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2023 der AdCapital AG sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts der AdCapital AG zum 31. Dezember 2023 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

4.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das laufende Geschäftsjahr 2024

5.

Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung zur Anpassung des Nachweisstichtages (Record Date)


Angaben nach der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212

A1 Eindeutige Kennung b6e9fb5609f7ee11b53100505696f23c
A2 Art der Mitteilung Einladung zur Hauptversammlung
Im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: NEWM
B1 ISIN DE0005214506
B2 Name des Emittenten AdCapital AG
C1 Datum der Hauptversammlung 18. Juni 2024
Im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: 20240618
C2 Uhrzeit der Hauptversammlung 10:00 Uhr MESZ
Im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: 08:00 UTC
C3 Art der Hauptversammlung Ordentliche Hauptversammlung
Im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: GMET
C4 Ort der Hauptversammlung Virtuelle Hauptversammlung:
https://www.adcapital.de/hauptversammlung
Im Sinne des Aktiengesetzes:
Studio der Firma Light & Sound ON TOUR in Otto-Hahn-Straße 10 in 78549 Spaichingen
C5 Aufzeichnungsdatum 28. Mai 2024, 00:00 MESZ
Im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: 20240527 22:00 UTC
C6 Uniform Resource Locator (URL) https://www.adcapital.de/hauptversammlung

Die Zeitangaben in der Einladung sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.


Sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der AdCapital AG am Dienstag, den 18. Juni 2024 um 10:00 Uhr (MESZ) ein.

Die Hauptversammlung wird am Ort der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a Aktiengesetz ("AktG") i.V.m. § 13 Abs. 2 der Satzung abgehalten und über die Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

https://www.adcapital.de/hauptversammlung
 

im InvestorPortal in Bild und Ton live übertragen.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Studio der Firma Light & Sound ON TOUR in 78549 Spaichingen, Otto-Hahn-Straße 10.

Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt - durch die Aktionäre selbst oder durch Bevollmächtigte - ausschließlich im Wege der Briefwahl (elektronisch oder in Textform) oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Zu weiteren Einzelheiten vgl. die weiteren Angaben und Hinweise im Anschluss an die Tagesordnung.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2023 der AdCapital AG sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts der AdCapital AG zum 31. Dezember 2023 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen.

Die genannten Unterlagen sind im Internet auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

https://www.adcapital.de/news-ir/finanzberichte
 

 

abrufbar und werden den Aktionären in der Hauptversammlung weiterhin online zugänglich sein.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2023, Dr. Andreas Schmid, für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen:

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das laufende Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das laufende Geschäftsjahr 2024 zu wählen.

5.

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Anpassung des Nachweisstichtages (Record Date)

Zur Teilnahme an den Hauptversammlungen ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG sah bisher vor, dass sich dieser Nachweis des Anteilsbesitzes auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (sog. Nachweisstichtag) beziehen musste. Mit Änderung des § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG durch das zum 15. Dezember 2023 in Kraft getretene Zukunftsfinanzierungsgesetz wurde der Nachweisstichtag nun auf den Zeitpunkt des Geschäftsschlusses des 22. Tages vor der Hauptversammlung festgelegt. § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG gilt für börsennotierte Gesellschaften. Gleichwohl ist ein Gleichlauf der Satzungsregelung mit dieser Vorschrift auch für die nicht börsennotierte AdCapital AG angestrebt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zur Änderung der Satzung der Gesellschaft zu fassen:

 

§ 14 Abs 2 Satz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

" Der Nachweis muss sich auf den Zeitpunkt gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG in der jeweils gültigen Fassung beziehen und der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens 6 Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind."

II. Weitere Angaben zur Hauptversammlung

1.

Virtuelle Hauptversammlung

Der Vorstand hat beschlossen, die Hauptversammlung gemäß § 118a AktG i.V.m. § 13 Abs. 2 der Satzung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist daher ausgeschlossen.

Wir bitten die Aktionäre um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts und von weiteren Aktionärsrechten:

Für Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und legitimiert haben, wird die gesamte Hauptversammlung, einschließlich einer etwaigen Fragenbeantwortung und der Abstimmungen, live mit Bild und Ton im Internet über die Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

im passwortgeschützten InvestorPortal übertragen (siehe " 3. Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung").

Voraussetzung für den Zugang zur Übertragung der Hauptversammlung im Internet und die Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte der Aktionäre ist die ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis der Berechtigung. Nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis der Berechtigung werden den Aktionären mit der Anmeldebestätigung (entsprechend einer Eintrittskarte) individuelle Zugangsdaten zur Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals der Gesellschaft übersandt (siehe " 2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts").

Das Stimmrecht können alle ordnungsgemäß angemeldeten und legitimierten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten im Wege der elektronischer Kommunikation (Briefwahl) oder durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben (siehe " 4. Ausübung des Stimmrechts").

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung in Textform oder im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. Eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden, soweit nicht ausnahmsweise von einer Zugänglichmachung abgesehen werden darf, bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung in dem passwortgeschützten InvestorPortal auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht (siehe " 5. Einreichung von Stellungnahmen").

Zu den Möglichkeiten, Anträge zu stellen und Wahlvorschläge zu unterbreiten siehe " 6. Anträge und Wahlvorschläge", zum Rede- und Auskunftsrecht in der Hauptversammlung siehe " 7. Rederecht" und " 8. Auskunftsrecht".

Die frist- und formgerecht angemeldeten und zu der Versammlung zugeschalteten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten können im passwortgeschützten InvestorPortal während der Dauer der Hauptversammlung Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars einlegen (siehe " 9. Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung").

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG oder eine andere in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des Letztintermediärs über den Anteilsbesitz aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 28. Mai 2024, 00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse bis zum Ablauf des 11. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:

 

AdCapital AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden den Aktionären Anmeldebestätigungen mit den Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals für die virtuelle Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigung sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der oben genannten Adresse Sorge zu tragen.

3.

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung

Die Aktionäre, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben, können die Hauptversammlung am Dienstag, den 18. Juni 2024, um 10:00 Uhr (MESZ) live im Internet über die Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

im passwortgeschützten InvestorPortal nach Eingabe ihrer Zugangsdaten verfolgen. Die Zugangsdaten zu diesem passwortgeschützten InvestorPortal erhalten angemeldete Aktionäre mit ihrer Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung.

Die Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.

Bei Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 18. Juni 2024 sind die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet.

4.

Ausübung des Stimmrechts

Die Stimmrechtsausübung durch die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl (elektronisch oder in Textform) oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. In beiden Fällen ist frist- und formgemäße Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes wie oben unter 2. beschrieben erforderlich.

a.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können die Stimmabgabe mittels Briefwahl vornehmen, die wahlweise elektronisch über das InvestorPortal oder in Textform per Post oder E-Mail abgegeben, geändert oder widerrufen werden kann.

Die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl kann unter Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals unter der Adresse

nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Auf diesem Weg können Briefwahlstimmen bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 18. Juni 2024 abgegeben, geändert und widerrufen werden.

Briefwahlstimmen können der Gesellschaft auch in Textform unter nachfolgender Adresse oder E-Mail-Adresse übersandt werden:

 

AdCapital AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Auf diese Weise abgegebene Briefwahlstimmen müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Montag, den 17. Juni 2024, 18:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt können sie auch auf diese Weise geändert oder widerrufen werden. Briefwahlstimmen können aber auch noch danach und auch noch am Tag der Hauptversammlung bis zum Schluss der Abstimmung unter Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals abgegeben, geändert und widerrufen werden.

Aus abwicklungstechnischen Gründen wird darum gebeten, für die Briefwahl in Textform das dafür von der Gesellschaft bereitgestellte Formular zu nutzen. Das Formular wird den Aktionären, die sich form- und fristgerecht zur virtuellen Hauptversammlung anmelden, mit der Anmeldebestätigung zugesandt.

b.

Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Wir bieten unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Dabei bitten wir zu beachten, dass der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben kann, zu denen die Aktionäre Weisung erteilen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.

Die Erteilung von Vollmachten nebst Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie der Widerruf oder die Änderung dieser Vollmachten nebst Weisungen bedürfen der Textform.

Die Erteilung von Vollmachten nebst Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann unter Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals unter der Adresse

nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Auf diesem Weg können Vollmachten und Weisungen noch am Tag der Hauptversammlung bis zum Schluss der Abstimmung abgegeben, geändert und widerrufen werden.

Vollmachten nebst Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können der Gesellschaft auch unter nachfolgender Adresse oder E-Mail-Adresse übersandt werden:

 

AdCapital AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Auf diese Weise erteilte Vollmachten nebst Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft bis spätestens Montag, den 17. Juni 2024, 18:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt können sie auch auf diese Weise geändert oder widerrufen werden. Ferner können Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals auch noch am Tag der Hauptversammlung bis zum Schluss der Abstimmung erteilt, geändert und widerrufen werden.

Für die Vollmachts- und Weisungserteilung kann das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Das Vollmachts- und Weisungsformular befindet sich auf der Anmeldebestätigung, die den Aktionären nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes übersandt wird.

Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter wird keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.

c.

Vollmachtserteilung an Dritte

Die Aktionäre, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben, können ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung auch unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre nur im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der Briefwahl wie oben ausgeführt oder durch (Unter-)Bevollmächtigung des weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft ausüben. Die Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten, die dem Aktionär nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilbesitzes zugesendet werden, vom Vollmachtgeber erhält.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen können für die Erteilung von Vollmachten an Intermediäre (also z. B. Kreditinstitute) und - soweit sie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellt sind - Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, und deren Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen; hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form bitten wir unsere Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen.

Die Erteilung von Bevollmächtigungen kann unter Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals unter der Adresse

nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Auf diesem Weg können Vollmachten noch am Tag der Hauptversammlung bis zum Ende Hauptversammlung erteilt, geändert und widerrufen werden.

Bevollmächtigungen und Nachweise von Vollmachten können der Gesellschaft auch unter nachfolgender Adresse oder E-Mail-Adresse übersandt werden:

 

AdCapital AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Auf diese Weise übersandte Bevollmächtigungen und Nachweise von Vollmachten müssen der Gesellschaft bis spätestens Montag, den 17. Juni 2024, 18:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt können sie auch auf diese Weise geändert oder widerrufen werden. Vollmachten können aber auch noch danach und auch noch am Tag der Hauptversammlung bis zum Ende der Hauptversammlung unter Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals erteilt, geändert und widerrufen werden.

Für die Erteilung und den Nachweis einer Vollmacht kann das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular verwendet werden. Das Vollmachtsformular befindet sich auf der Anmeldebestätigung, die den Aktionären nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes übersandt werden. Die Nutzung dieses Formulars ist nicht zwingend. Es obliegt den Aktionären, ihrem Bevollmächtigten ihre Zugangsdaten zum InvestorPortal mitzuteilen, damit dieser die Hauptversammlung verfolgen und insbesondere das Stimmrecht ausüben kann.

d.

Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung

Sollten Stimmrechte durch Briefwahl fristgemäß auf mehreren Wegen (per Brief, per E-Mail, elektronisch über das InvestorPortal oder über einen Intermediär gemäß § 67c Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212) ausgeübt bzw. Vollmachten und ggf. Weisungen fristgemäß auf mehreren Wegen erteilt werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. elektronisch über das InvestorPortal, 2. über einen Intermediär gemäß § 67c Absatz 1 und Absatz 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212, 3. per E-Mail und 4. per Brief.

Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten und Weisungen zu, ist die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung verbindlich.

Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsauübung eingehen, gilt: Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und letztere haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmachten und Weisungen an Dritte, insbesondere einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie einer diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Person.

5.

Einreichung von Stellungnahmen

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, nach § 130a Absatz 1 bis 4 AktG Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung in Textform im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. Dafür steht ihnen die E-Mail Adresse

zur Verfügung.

Stellungnahmen sind in Textform gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren als Datei im Dateiformat PDF einzureichen. Wir bitten darum, bei Stellungnahmen in Textform einen Umfang von 10.000 Zeichen nicht zu überschreiten. Mit dem Einreichen erklärt sich der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter damit einverstanden, dass die Stellungnahme unter Nennung seines Namens im InvestorPortal zugänglich gemacht wird.

Die Stellungnahmen sind bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung, also spätestens am 12. Juni 2024, 24.00 Uhr (MESZ), einzureichen. Eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden, soweit nicht ausnahmsweise von einer Zugänglichmachung nach § 130a Abs. 3 Satz 4 AktG abgesehen werden darf, bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 13. Juni 2024, 24.00 Uhr (MESZ), in dem nur für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte mit den entsprechenden Zugangsdaten zugänglichen passwortgeschützten InvestorPortal unter

zugänglich gemacht.

Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt; das Stellen von Anträgen bzw. Unterbreiten von Wahlvorschlägen, die Ausübung des Auskunftsrechts sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung ist ausschließlich auf den in dieser Einladung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.

6.

Anträge und Wahlvorschläge

Anträge von Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge von Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

 

AdCapital AG
"Hauptversammlung 2024"
Im Ermlisgrund 11
76337 Waldbronn
E-Mail: hv@adcapital.de

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten, die bis zum 3. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ), unter dieser Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sind und die weiteren Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG erfüllen, und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den anderen Aktionären auf der Website der Gesellschaft unter

https://www.adcapital.de/hauptversammlung
 

 

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten, die gemäß § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Die Gesellschaft ermöglicht, dass das Stimmrecht zu diesen Anträgen oder Wahlvorschlägen ab diesem Zeitpunkt über das passwortgeschützte InvestorPortal ausgeübt werden kann. Sofern der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär nicht ordnungsgemäß legitimiert oder nicht frist- und formgerecht zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag bzw. Wahlvorschlag in der Versammlung nicht behandelt werden.

Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt hiervon unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich insoweit die Gegenanträge oder (abweichende) Wahlvorschläge erledigt.

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben darüber hinaus das Recht, in der Versammlung im Wege der Videokommunikation Anträge und Wahlvorschläge im Rahmen ihres Rederechts zu stellen (dazu nachstehend unter " 7. Rederecht").

7.

Rederecht

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben ein Rederecht in der Versammlung im Wege der Videokommunikation. Ab Beginn der Hauptversammlung wird über das passwortgeschützte InvestorPortal unter

https://www.adcapital.de/hauptversammlung
 

 

ein virtueller Wortmeldetisch geführt, über den die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten ihren Redebeitrag anmelden können. Das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht, Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG zu stellen (vgl. dazu bereits oben unter " 6. Anträge und Wahlvorschläge"), sowie das Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 AktG (vgl. dazu unten " 8. Auskunftsrecht").

Gemäß § 16 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, bereits zu Beginn oder während der Hauptversammlung den zeitlich angemessenen Rahmen für den Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten oder für den einzelnen Frage- und Redebeitrag zu setzen.

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten benötigen für die Ausübung des Rederechts ein internetfähiges Endgerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), welches über eine Kamera und ein Mikrofon verfügt, auf die jeweils vom Browser aus zugegriffen werden kann.

Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Bevollmächtigtem und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

8.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des AdCapital-Konzerns und der in den AdCapital-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Es ist vorgesehen, dass der Leiter der Hauptversammlung gemäß § 131 Abs. 1f AktG festlegen wird, dass das vorgenannte Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts ausgeübt werden darf.

§ 131 Abs. 4 Satz 1 AktG bestimmt, dass dann, wenn einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden ist, diese Auskunft jedem anderen Aktionär bzw. dessen Bevollmächtigtem auf dessen Verlangen in der Hauptversammlung zu geben ist, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist.

Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltet sind, ein eventuelles Verlangen nach § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG im Wege der elektronischen Kommunikation über das passwortgeschützte InvestorPortal unter

https://www.adcapital.de/hauptversammlung
 

 

gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren mit den entsprechenden Zugangsdaten in der Hauptversammlung übermitteln können.

9.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Die frist- und formgerecht angemeldeten und zu der Versammlung zugeschalteten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, gegen einen Beschluss der Hauptversammlung über das passwortgeschützte InvestorPortal unter der Adresse

https://www.adcapital.de/hauptversammlung
 

 

gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren mit den entsprechenden Zugangsdaten während der Hauptversammlung, d.h. von der Eröffnung der Hauptversammlung an bis zu ihrer Schließung, Widerspruch zu Protokoll des Notars einzulegen.

10.

Information zum Datenschutz

Die Gesellschaft erhebt und verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung personenbezogene Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen. Einzelheiten hierzu können auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

abgerufen werden. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen, werden gebeten, diesen über die Information zum Datenschutz zu informieren.

 

Waldbronn, im Mai 2024

AdCapital AG

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : AdCapital AG, Waldbronn, Allemagne.

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