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Bekanntmachung des Vorstands über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 197 S. 3 UmwG i.V.m. § 31 Abs. 3 AktG Ureg06/08/2018 German Company Register, Allemagne
Texte
Materna AG Information & CommunicationsDortmundBekanntmachung des Vorstands über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 197 S. 3 UmwG i.V.m. § 31 Abs. 3 AktGDie Materna AG Information & Communications ist durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Materna GmbH Information & Communication in die Rechtsform der Aktiengesellschaft entstanden. Der Formwechsel ist mit Eintragung im Handelsregister am 27.07.2018 wirksam geworden. Der erste Aufsichtsrat der Materna AG Information & Communications besteht gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern, von denen vier Mitglieder durch die Hauptversammlung gewählt werden und zwei Mitglieder durch die Arbeitnehmer. Die Gründer der Materna AG Information & Communications haben vier Aufsichtsratsmitglieder zu Mitgliedern des ersten Aufsichtsrats bestellt und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr beschließt. Die Gesellschaft beschäftigt in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz - DrittelbG), jedoch weniger als 2.000 Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz - MitbestG). Der erste Aufsichtsrat der Materna AG Information & Communications ist daher nach Auffassung des Vorstands nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4 DrittelbG in Verbindung mit §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG zusammenzusetzen, wonach der Aufsichtsrat zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern bestehen muss. Der erste Aufsichtsrat der Materna AG Information & Communications wird dementsprechend aus vier von den Aktionären und zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht Dortmund anrufen.
Dortmund, 30. Juli 2018 Der Vorstand |
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : Materna Information & Communications SE, Dortmund, Allemagne.