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Bekanntmachung nach § 1 Absatz 1 Nr. 5 DrittelbG i.V.m. § 97 AktG Ureg30/06/2022 German Company Register, Allemagne
Texte
VR-Bank Mittelfranken Mitte eGAnsbachBekanntmachung nach § 1 Absatz 1 Nr. 5 DrittelbG i.V.m. § 97 AktGBekanntmachung über die Zusammensetzung unseres AufsichtsratsNach § 36 Abs. 1 GenG und § 24 Abs. 1 unserer Satzung setzte sich der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft bislang aus 18 von der Vertreterversammlung gewählten Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Aufgrund der Übernahme des Geschäftsbetriebs der Raiffeisenbank Roth-Schwabach eG beschäftigt unsere Gesellschaft seit dem 14.06.2022 mehr als 500 Arbeitnehmer. Nach Auffassung des Vorstands ist der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft deshalb nicht mehr nach den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen zusammengesetzt. Einschlägig sind nunmehr §§ 36 Abs.1 GenG i. V. m. §§ 1 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 DrittelbG, wonach der Aufsichtsrat zu einem nach § 24 Abs. 1 unserer Satzung zukünftig aus 18 von der Vertreterversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern und 9 Arbeitnehmervertretern zusammengesetzt sein wird, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das Landgericht Ansbach als nach § 98 Abs. 1 AktG zuständiges Gericht anrufen.
Ansbach, im Juni 2022 Der Vorstand |
Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : VR-Bank Mittelfranken Mitte eG, Ansbach, Allemagne.