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Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung Ureg 15/06/2020 Registre des entreprises allemand (publications de sociétés), Allemagne

Texte

TÜV Rheinland Aktiengesellschaft

Köln

Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung

Es ist beabsichtigt, die TÜV Pfalz GmbH mit Sitz in Kaiserslautern als übertragende Gesellschaft auf die TÜV Rheinland AG mit Sitz in Köln als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen.

Da sich mehr als 9/10 des Stammkapitals der TÜV Pfalz GmbH in der Hand der übernehmenden TÜV Rheinland AG befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital (vgl. § 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG).

 

Köln, den 05. Juni 2020

TÜV Rheinland AG

Der Vorstand

Cette annonce se réfère à une date antérieure et ne reflète pas nécessairement l’état actuel. L’état actuel est présenté à la page suivante : TÜV Rheinland AG, Köln, Allemagne.